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Mit den Aufgaben der Gewässerunterhaltung und der Unterhaltung der Deiche sind in Niedersachsen sog. Unterhaltungsverbände beauftragt. Diese sind nach dem Recht der Wasser- und Bodenverbände organisiert.
Es handelt sich um Körperschaften des öffentlichen Rechts unter staatlicher Aufsicht. Der Landkreis Leer übt diese Rechtsaufsicht aus. Zudem nimmt er beratende Funktionen wahr.
Die Satzungen der Verbände werden durch den Landkreis Leer in Kraft gesetzt.
Im Rahmen der Haushaltsaufsicht sind Fragen der Finanzierung sowie der Beiträge von Bedeutung.
Alle Grundstückseigentümer in den jeweiligen Verbandsgebieten sind gesetzliche (Zwangs-)mitglieder in den Siel- und Deichverbänden.