Die untere Wasserbehörde (UWB) hat eine Vielzahl von Zuständigkeiten bei Einflussnahmen auf oberirdische Gewässer und auf das Grundwasser wie
z.B. Erteilungen von Erlaubnissen und Genehmigungen bei Gewässereinleitungen und -entnahmen, Abwasserbehandlungsanlagen, Wasserversorgungseinrichtungen und Gewässerunterhaltungen.
Sie führt Plangenehmigungs- und feststellungsverfahren durch; überwacht Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen, Einleitungen jeder Art und die Gewässergüte.
Als Gefahrenabwehrbehörde wird die Wasserbehörde bei wassergefährdenden Handlungen und Unfällen sowie Gewässerstörfällen tätig. Daneben übt sie Aufsichtsaufgaben über die Wasser- und Bodenverbänden im Kreisgebiet aus.
Die untere Deichbehörde (UDB) ist Genehmigungs- und Überwachungsbehörde bei deichrechtlichen Handlungen wie
z. B. Benutzen der Deiche und des Deichvorlandes sowie bei Baumaßnahmen innerhalb der 50 Meter Deichschutzzone. Zudem nimmt sie Aufsichtsfunktionen über die Deichverbände wahr und leistet fachtechnische Unterstützung im Katastrophenfall.