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Frühe Beteiligung zum Landwirtschaftlichen Fachbeitrag zum neuen RROP für den Landkreis Leer
Die Landwirtschaftskammer Ostfriesland und der Landkreis Leer haben gemeinsam zu einer frühen Beteiligung der Landwirtschaft zum neuen Regionalen Raumordnungsprogramm (RROP) für den Landkreis Leer eingeladen.
Derzeit wird das RROP für den Landkreis Leer neu aufgestellt. Ziel des Landkreises ist es, sich in dem neuen Programm am bestehenden und weiterhin gültigen RROP 2006 zu orientieren.
Ein RROP koordiniert die verschiedenen Nutzungsansprüche an den Raum und trifft dabei auch Aussagen zu landwirtschaftlichen Belangen als vorrangigem Flächennutzer. Um diese entsprechend darstellen zu können, erarbeitet die Landwirtschaftskammer Niedersachsen, Bezirksstelle Ostfriesland, aktuell einen Fachbeitrag für die Landwirtschaft.
Im Rahmen von drei jeweils gleich aufgebauten öffentlichen Veranstaltungen bestand für Landwirte die Möglichkeit, sich frühzeitig einzubringen. Unter anderem sollten folgende Leitfragen besprochen werden:
Die Ansiedlung großflächiger Einzelhandelsbetriebe ist mit Blick auf den Erhalt und die Schaffung ausgeglichener Versorgungsstrukturen in den Gemeinden (Grundzentren) und der Stadt Leer (Mittelzentrum) durch den Landkreis Leer als untere Landesplanungsbehörde raumordnerisch zu überprüfen. Negative Auswirkungen sind zu vermeiden. Eine Broschüre mit einer Zusammenstellung der räumlichen Steuerungsmöglichkeiten auf deutscher und niederländischer Seite der Grenze kann hier heruntergeladen werden.
Nach dem Niedersächsischen Raumordnungsgesetz ist der Landkreis Leer als sogenannter ‚Träger der Regionalplanung’ verpflichtet, ein Regionales Raumordnungsprogramm (RROP) für sein Gebiet auf der Grundlage des Landesraumordnungsprogrammes aufzustellen sowie Raumordnungsverfahren durchzuführen. Mit Bekanntmachung im Amtsblatt Nr. 12/2006 für den Landkreis Leer vom 03.07.2006 ist das RROP des Landkreises Leer in Kraft getreten. Es hat eine Gültigkeitsdauer von 10 Jahren.
Das Regionale Raumordnungsprogramm 2006 mit seiner Begründung liegt zu jedermanns Einsicht beim Landkreis Leer, Amt für Planung und Naturschutz, Bergmannstraße 37, Gebäude D, 1. OG, Zimmer 145, aus und steht hier kostenlos zum Download bereit.
RROP 2006 - Ziele und Begründung
RROP 2006 - Zeichnerische Darstellung
Es kann darüber hinaus beim Landkreis Leer (regionalplanung@lkleer.de) käuflich erworben werden (in Papierform für 18 €, digital auf CD-Rom für 5 oder zusammen als Paket für 20 €).
Bitte beachten: Durch rechtskräftiges Urteil des Niedersächsischen Oberverwaltungsgerichts vom 31. März 2011, Az.: 12 KN 187/08, wurde das RROP 2006 des Landkreises Leer hinsichtlich des Teilbereichs Windenergie für unwirksam erklärt. Mit dem Urteil des Nds. OVG vom 27.07.2011, Az.: 1 KN 224/07, wurde das RROP 2006 hinsichtlich der Regelungen zu Kapitel D 3.4 08, 10 und 11 (Rohstoffgewinnung Quarzsand) für unwirksam erklärt.
Regionales Raumordnungsprogramm (RROP)
- Teilabschnitt Windenergie -
Mit dem Beschluss des Kreistages vom 24.01.2019 ist das Verfahren zur 1. Änderung des Regionalen Raumordnungsprogramms, Änderung und Ergänzung um einen sachlichen Teilabschnitt Windenergie, eingestellt worden.
Konkret wurde im Kreistag über folgenden Beschluss abgestimmt:
In der Konsequenz dieses Beschlusses bedeutet es, dass im Landkreis Leer weiterhin auf der Ebene der Regionalplanung keine Regelungen zur Steuerung der Windenergienutzung im RROP 2006 vorhanden sind.
Hinweis: Die Unterlagen des verworfenen Entwurfs (Stand: Juni 2018) sind archiviert im Kreistagsinformationssystem verfügbar. Die umfangreichen Unterlagen (einschließlich Anlagen zur Abwägung und Entgegnung der vorgebrachten Anregungen und Bedenken sowie der Berücksichtigung der Einwendungen aus dem Beteiligungsverfahren 2014) können über das Kreistagsinformationssystem zur Sitzung des Kreistages vom 24.01.2019 unter TOP 11 „1. Änderung Regionales Raumordnungsprogramm 2006 für den Landkreis Leer; Änderung und Ergänzung um einen sachlichen Teilabschnitt Windenergie - Entscheidung über den Satzungsbeschluss“ eingesehen werden.
Wie geht es weiter?
Im Rahmen der Neuaufstellung des Regionalen Raumordnungsprogrammes, die bereits durch die Bekanntmachung der allgemeinen Planungsabsichten begonnen wurde, wird der Teilbereich Windenergie zu erarbeiten sein.
Das Sachgebiet Planung nimmt die übertragene Aufgabe des Landes Niedersachsen als Genehmigungsbehörde für die Bauleitpläne aller kreisangehörigen Städte, Gemeinden und Samtgemeinden wahr. Weitere Informationen zu den circa 2.500 Bauleitplänen im Landkreis Leer erhalten Sie über folgende Kartenviewer:
Bitte beachten Sie, dass sich die Flächennutzungsplanauskunft im Aufbau befindet und deshalb lückenhaft und noch nicht geprüft ist.
Ferner ist das Sachgebiet Planung Planfeststellungsbehörde für Verfahren, die nach dem Niedersächsischen Straßengesetz (NStrG) für den Bau von Gemeinde- und Kreisstraßen sowie Radwegen und nach dem Bundesfernstraßengesetz (FStrG) für Bundesstraßen in Verbindung mit dem Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG) durchgeführt werden.
Bei allen Bauvorhaben, die einer Baugenehmigung bedürfen, hat das Sachgebiet Planung im Rahmen von Bauvoranfrage (Vordruck) und Bauantrag die „bauplanungsrechtliche Zulässigkeit“ nach den Vorschriften des Baugesetzbuches zu überprüfen. Bauvoranfragen, bei denen die grundsätzliche Bebaubarkeit von Grundstücken und gegebenenfalls Fragen hinsichtlich Art und Maß der baulichen Nutzung zu prüfen sind, werden vom Sachgebiet Planung abschließend bearbeitet.
Denkmalschutz und Denkmalpflege dienen der Erforschung und Erhaltung von Kulturdenkmalen. Unter Denkmalschutz versteht man die hoheitlichen Tätigkeiten zur Durchführung des Denkmalschutzgesetzes (Niedersächsisches Denkmalschutzgesetz), unter Denkmalpflege die wissenschaftlichen und beratenden Tätigkeiten.
Bei der Wahrnehmung von Denkmalschutz und Denkmalpflege wirken das Land, die Gemeinden, Landkreise und sonstigen Kommunalverbände sowie die in der Denkmalpflege tätigen Einrichtungen und Vereinigungen, ferner die Eigentümer und Besitzer von Kulturdenkmalen zusammen.Das Sachgebiet Planung des Landkreises Leer nimmt die Aufgaben der unteren Denkmalschutzbehörde wahr.
Besonders wichtig ist auch die fachliche Beratung der Maßnahmenträger sowie der Städte und Gemeinden bei der Dorferneuerung. Der Dorfwettbewerb »Unser Dorf soll schöner werden / Unser Dorf hat Zukunft« auf Landkreisebene wird ebenfalls vom Sachgebiet Planung organisiert und durchgeführt.
Im GIS für den Landkreis Leer werden räumliche Daten in digitaler Form für verschiedene Aufgabenbereiche der Verwaltung vorgehalten und laufend ergänzt. Der Arbeitsbereich erstreckt sich von der Erfassung der Geoinformationen über deren Integration, Verarbeitung und Analyse bis hin zur Präsentation. Geoinformationen sind orts- und raumbezogene Daten, die in Wirtschaft, Wissenschaft, Verwaltung und Politik sowie im täglichen Leben zunehmend an Bedeutung gewinnen.
Dabei handelt es sich beispielsweise um Geobasisdaten wie das Amtliche Liegenschaftskataster, topografische Karten oder Luftbilder, aber auch um Sachdaten wie Standorte von Schulen und Sportstätten, Altglascontainern oder Bushaltestellen, Mobilfunkstandorte, Gewerbeflächen, Flächen für den Naturschutz oder das Regionale Raumordnungsprogramm. Das Städtebaukataster mit Auskünften über die Bauleitplanung der kreisangehörigen Gemeinden sowie ein Kompensationsflächenkataster stehen kurz vor der Fertigstellung. Neben der digitalen Bereitstellung von Kartengrundlagen und räumlichen Daten können auch großformatige Karten ausgedruckt werden.
Installiert wurde eine neue Plattform des Landkreises Leer für Geodaten, welche hier zu erreichen ist. Die Anwendung bietet Ihnen die Möglichkeit, sich zu verschiedenen Themenfeldern der Kreisverwaltung mithilfe von Karten zu informieren.
Bauvoranfrage gem. § 73 NBauO (PDF, 35 kB)
Bauantrag, vereinfachtes Baugenehmigungsverfahren nach § 63 NBauO (PDF, 159 kB)
Denkmalrechtliche Genehmigung, Antrag auf (PDF, 515 kB)
Steuerbescheinigung Denkmal, Antrag auf (PDF, 59 kB)