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Planung

Von der übergeordneten Raumordnungs-Planung bis hin zur detaillierten Bauleitplanung. Die Raumordnung hat vereinfacht beschrieben die Aufgabe, den ‚Raum’ zu ‚ordnen’. Gleichwertige Lebensbedingungen für die Menschen in allen Teilräumen des Landkreises.

Regionalplanung im Landkreis Leer

Raumordnungsprogramm von 2006

Der Landkreis Leer ist als sogenannter ‚Träger der Regionalplanung’ verpflichtet, ein Regionales Raumordnungsprogramm (RROP) für sein Gebiet auf der Grundlage des Landesraumordnungsprogrammes aufzustellen sowie Raumordnungsverfahren durchzuführen. Mit Bekanntmachung im Amtsblatt Nr. 12/2006 für den Landkreis Leer vom 03.07.2006 ist das RROP des Landkreises Leer in Kraft getreten. Die ursprüngliche Geltungsdauer von zehn Jahren wurde, nachdem die allgemeinen Planungsabsichten zur Neuaufstellung des Regionalen Raumordnungsprogramms bekannt gemacht worden sind (Amtsblatt Nr. 9/2016 vom 17.05.2016), verlängert. Das RROP von 2006 ist somit bis zum Inkrafttreten des neuen RROP weiterhin rechtskräftig, maximal jedoch weitere zehn Jahre (bis 2026).

Das Regionale Raumordnungsprogramm 2006 mit seiner Begründung liegt zu jedermanns Einsicht beim Landkreis Leer, Amt für Planung und Naturschutz, Bergmannstraße 37, Gebäude D, 1. OG, Zimmer 145, aus. Der Download als PDF:

Regionales Raumordnungsprogramm 2006 - Geodaten (nicht barrierefrei)

Hinweis:
Durch rechtskräftiges Urteil des Niedersächsischen Oberverwaltungsgerichts vom 31. März 2011, Az.: 12 KN 187/08, wurde das RROP 2006 des Landkreises Leer hinsichtlich des Teilbereichs Windenergie für unwirksam erklärt. Mit dem Urteil des Nds. OVG vom 27.07.2011, Az.: 1 KN 224/07, wurde das RROP 2006 hinsichtlich der Regelungen zu Kapitel D 3.4 08, 10 und 11 (Rohstoffgewinnung Quarzsand) für unwirksam erklärt.



Regionales Raumordnungsprogramm - Neuaufstellung -

Der Kreistag des Landkreises Leer hat in seiner Sitzung am 17.03.2016 beschlossen, das RROP gemäß des gesetzlich vorgegeben Turnus von zehn Jahren fortzuschreiben und das Neuaufstellungsverfahren einzuleiten. Die öffentliche Bekanntmachung der allgemeinen Planungsabsichten erfolgte im Amtsblatt Nr. 9/2016 vom 17.05.2016.

Neuaufstellung des Regionalen Raumordnungsprogramms für den Landkreis Leer

Der Kreistag des Landkreises Leer hat in seiner Sitzung am 11. September 2023 beschlossen, das Beteiligungsverfahren zum Entwurf der Neuaufstellung des RROP einzuleiten. Im Zuge des Beteiligungsverfahrens besteht für die Verfahrensbeteiligten und die Öffentlichkeit die Möglichkeit, zum RROP-Entwurf Stellung zu nehmen.

Hinweis: Wichtige Fragen rund um das RROP werden in den von der Verwaltung erarbeiteten FAQ beantwortet:


Das öffentliche Beteiligungsverfahren wird vom 1. Dezember 2023 bis zum 31. Januar 2024 durchgeführt. Die vollständige Bekanntmachung findet sich im Amtsblatt des Landkreises Leer Nr. 21/2023.

Die Unterlagen zum Beteiligungsverfahren werden ab dem 1. Dezember 2023 auf dieser Seite bereitgestellt. Daneben liegen die Unterlagen vom 01.12.2023 bis zum 31.01.2024 auch in Papierform beim Landkreis Leer, Bergmannstraße 37, 26789 Leer, 1. Obergeschoss, Zimmer 148, aus und können während der Öffnungszeiten der Kreisverwaltung eingesehen werden. Die Festlegungen der zeichnerischen Darstellung des RROP-Entwurfs sind zudem auf der Plattform des Landkreises Leer für Geodaten (nicht barrierefrei) einzusehen.

Bis zum Ende der Auslegungszeit, also bis zum 31.01.2024 einschließlich, kann zum Entwurf des RROP vorzugsweise in elektronischer Form über das Kontaktformular Stellung genommen werden. Es ist ebenso möglich, die Stellungnahme schriftlich an den Landkreis Leer, Bergmannstraße 37, 26789 Leer zu übermitteln oder vor Ort mündlich zur Niederschrift vorzutragen.

Wie geht es weiter?

Alle fristgerecht bis einschließlich 31. Januar 2024 eingehenden Stellungnahmen und Anregungen werden anschließend ausgewertet und geprüft. Die politischen Gremien des Landkreises Leer werden in ihrer Abwägung über die betroffenen Belange beraten und entscheiden.

Die Neuaufstellung des RROP unterliegt der Beschlussfassung als Satzung durch den Kreistag des Landkreises Leer. Die anschließende Genehmigung erfolgt durch die zuständige obere Landesplanungsbehörde (Amt für regionale Landesentwicklung Weser-Ems).
Sofern es relevante Informationen zum Verfahrensstand gibt, werden diese hier veröffentlicht.

Unterlagen zur Neuaufstellung des regionalen Raumordnungsprogramms (Entwurf September 2023)

Die Dateien ggf. nicht barrierefrei.

Anlage 1 zur Begründung: Thematische Übersichtskarten zum RROP 

Anlage 2 zur Begründung: Begründung zu den naturschutzfachlichen Planzeichen

Niederländische Übersetzungen



Bauleitplanung & Planfeststellung

Bei der Bauleitplanung ist das Sachgebiet Planung federführend für die vom Landkreis Leer zu vertretenden Fachbelange verantwortlich und Ansprechpartner sowie Berater für die Städte und Gemeinden in allen Fragen des Städtebaus und des Planungsrechtes. 

Flächennutzungspläne

Bauleitpläne sind der vorbereitende Flächennutzungsplan und der aus dem Flächennutzungsplan entwickelte und einzelne Baugebiete regelnde Bebauungsplan. Planungsträger ist die zuständige Stelle, welche im Rahmen ihrer grundgesetzlich gesicherten Planungshoheit für ihre städtebauliche Entwicklung selbst verantwortlich ist.

Der Flächennutzungsplan enthält die von der planenden Stelle gewollten und für die einzelnen Flächen differenzierten städtebaulichen Nutzungen, z. B. Wohnbauflächen, gewerbliche Bauflächen, Versorgungsflächen, Flächen für den Gemeinbedarf, Verkehrsflächen, Grünflächen, Waldflächen und landwirtschaftliche Nutzflächen.

Bebauungspläne

Für die Erfüllung der Bauwünsche der Bürger entscheidend ist der jeweils für das Baugebiet aufgestellte Bebauungsplan. Er enthält Festsetzungen, die die Art und das Maß der baulichen Nutzung, des überbaubaren Bereiches und der Verkehrsflächen betreffen. Die Wirkung des rechtskräftigen Bebauungsplans für den Bauherrn ist zweifach: Einerseits gibt er die einzelnen Baugrundstücke "zur Bebauung frei", andererseits enthält er die rechtlichen, allgemein verbindlichen Schranken für die Bebauung der Grundstücke.


Für Fachleute:

Detaillierte Auskunft zu Bauleitplänen des Landkreises Leer

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