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Planung im Spannungsfeld von Landwirtschaft und Industrie
© Landkreis Leer 
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Planung

Der Aufgabenbereich des Sachgebietes Planung innerhalb des Amtes für Planung und Naturschutz umfasst:

Raumordnung & Regionalplanung

Die Raumordnung hat vereinfacht beschrieben die Aufgabe, den ‚Raum’ zu ‚ordnen’. Ein wesentliches Ziel der Raumordnung ist es, gleichwertige Lebensbedingungen für die Menschen in allen Teilräumen des Landes zu schaffen. Bei der Umsetzung der Ziele werden unterschiedliche Nutzungsansprüche an den Raum und an die Fläche gestellt, die es aufeinander abzustimmen gilt.

Die Ansiedlung großflächiger Einzelhandelsbetriebe ist mit Blick auf den Erhalt und die Schaffung ausgeglichener Versorgungsstrukturen in den Gemeinden (Grundzentren) und der Stadt Leer (Mittelzentrum) durch den Landkreis Leer als untere Landesplanungsbehörde raumordnerisch zu überprüfen. Negative Auswirkungen sind zu vermeiden. Eine Broschüre mit einer Zusammenstellung der räumlichen Steuerungsmöglichkeiten auf deutscher und niederländischer Seite der Grenze kann hier heruntergeladen werden.

Regionales Raumordnungsprogramm

Nach dem Niedersächsischen Raumordnungsgesetz ist der Landkreis Leer als sogenannter ‚Träger der Regionalplanung’ verpflichtet, ein Regionales Raumordnungsprogramm (RROP) für sein Gebiet auf der Grundlage des Landesraumordnungsprogrammes aufzustellen sowie Raumordnungsverfahren durchzuführen. Mit Bekanntmachung im Amtsblatt Nr. 12/2006 für den Landkreis Leer vom 03.07.2006 ist das RROP des Landkreises Leer in Kraft getreten. Die ursprüngliche Geltungsdauer von 10 Jahren wurde, nachdem die allgemeinen Planungsabsichten zur Neuaufstellung des Regionalen Raumordnungsprogramms bekannt gemacht worden sind (Amtsblatt Nr. 9/2016 vom 17.05.2016), verlängert. Das RROP von 2006 ist somit bis zum Inkrafttreten des neuen RROP weiterhin rechtskräftig, maximal jedoch weitere 10 Jahre (bis 2026).

Das Regionale Raumordnungsprogramm 2006 mit seiner Begründung liegt zu jedermanns Einsicht beim Landkreis Leer, Amt für Planung und Naturschutz, Bergmannstraße 37, Gebäude D, 1. OG, Zimmer 145, aus und steht hier kostenlos zum Download bereit.

RROP 2006 - Ziele und Begründung

RROP 2006 - Anhang

RROP 2006 - Zeichnerische Darstellung

RROP 2006 - Geodaten

Es kann darüber hinaus beim Landkreis Leer (regionalplanung@lkleer.de) käuflich erworben werden (in Papierform für 18 , digital auf CD-Rom für 5 oder zusammen als Paket für 20 ).

Bitte beachten: Durch rechtskräftiges Urteil des Niedersächsischen Oberverwaltungsgerichts vom 31. März 2011, Az.: 12 KN 187/08, wurde das RROP 2006 des Landkreises Leer hinsichtlich des Teilbereichs Windenergie für unwirksam erklärt. Mit dem Urteil des Nds. OVG vom 27.07.2011, Az.: 1 KN 224/07, wurde das RROP 2006 hinsichtlich der Regelungen zu Kapitel D 3.4 08, 10 und 11 (Rohstoffgewinnung Quarzsand) für unwirksam erklärt.


Regionales Raumordnungsprogramm (RROP)
- Teilabschnitt Windenergie -

Mit dem Beschluss des Kreistages vom 24.01.2019 ist das Verfahren zur 1. Änderung des Regionalen Raumordnungsprogramms, Änderung und Ergänzung um einen sachlichen Teilabschnitt Windenergie, eingestellt worden. Das Thema wird nun im Rahmen der bereits begonnenen gesamten Neuaufstellung des RROP erarbeitet.

In der Konsequenz dieses Beschlusses bedeutet es, dass im Landkreis Leer weiterhin auf der Ebene der Regionalplanung keine Regelungen zur Steuerung der Windenergienutzung im RROP 2006 vorhanden sind.

Hinweis: Die Unterlagen des verworfenen Entwurfs (Stand: Juni 2018) sind archiviert im Kreistagsinformationssystem verfügbar. Die umfangreichen Unterlagen (einschließlich Anlagen zur Abwägung und Entgegnung der vorgebrachten Anregungen und Bedenken sowie der Berücksichtigung der Einwendungen aus dem Beteiligungsverfahren 2014) können über das Kreistagsinformationssystem zur Sitzung des Kreistages vom 24.01.2019 unter TOP 11 „1. Änderung Regionales Raumordnungsprogramm 2006 für den Landkreis Leer; Änderung und Ergänzung um einen sachlichen Teilabschnitt Windenergie - Entscheidung über den Satzungsbeschluss“ eingesehen werden.

Neuaufstellung des Regionalen Raumordnungsprogrammes für den Landkreis Leer

Der Kreistag des Landkreises Leer hat in seiner Sitzung am 17.03.2016 beschlossen, das RROP gemäß des gesetzlich vorgegeben Turnus von 10 Jahren fortzuschreiben und das Neuaufstellungsverfahren einzuleiten. Die öffentliche Bekanntmachung der allgemeinen Planungsabsichten erfolgte im Amtsblatt Nr. 9/2016 vom 17.05.2016.

Derzeit wird der Entwurf zum neuen RROP von der Verwaltung erarbeitet. Ziel des Landkreises ist es, sich in dem neuen Programm am bestehenden und weiterhin gültigen RROP 2006 zu orientieren. Änderungsbedarf besteht in erster Linie aufgrund der Anpassungspflicht an das grundlegend novellierte, 2017 neu bekannt gemachte Landes‐Raumordnungsprogramm Niedersachsen (LROP), den neuen gesetzlichen Grundlagen der Raumordnung sowie den veränderten Rahmenbedingungen im Landkreis Leer.

Als fachliche Grundlagen für die Neuaufstellung werden zu unterschiedlichen Sachthemen Konzepte und Gutachten eingeholt bzw. von der Verwaltung erarbeitet, die in umfassenden Beteiligungsprozessen diskutiert und abgestimmt wurden bzw. werden.

Landwirtschaftlicher Fachbeitrag

Anlässlich der RROP-Neuaufstellung ist die Landwirtschaftskammer Niedersachsen, Bezirksstelle Ostfriesland, mit der Erarbeitung eines landwirtschaftlichen Fachbeitrags beauftragt worden.

Die Landwirtschaft stellt einen der größten Flächennutzer und wichtigen Wirtschaftszweig im Landkreis Leer dar. Insofern soll der landwirtschaftliche Fachbeitrag dazu dienen, die Nutzungsinteressen und -ansprüche der Landwirtschaft im Landkreis Leer zu ermitteln, um diese sachgerecht in die Abwägung der verschiedenen öffentlichen Belange im Zuge der RROP-Neuaufstellung einstellen zu können.

Die Erarbeitung erfolgte unter Beteiligung der landwirtschaftlichen Vereine und Verbände sowie der Öffentlichkeit (drei öffentliche Veranstaltungen im Oktober 2017).

Landschaftsrahmenplan

Der Landschaftsrahmenplan ist ein Fachgutachten aus naturschutzfachlicher Sicht. Im Landschaftsrahmenplan wird der aktuelle Zustand von Natur und Landschaft im Landkreis dargestellt und bewertet. Wichtige Grundlagen hierzu stellen die kreisweit durchgeführte Biotoptypenkartierung sowie die Auswertung vorhandener Daten dar. Auf dieser Basis werden ein Zielkonzept für die zukünftige Entwicklung erstellt und geeignete Maßnahmen zur Umsetzung entwickelt.

Details zum Landschaftsrahmenplan finden Sie hier: https://www.landkreis-leer.de/Leben-Lernen/Natur-Tiere-Umwelt/Aktuelles/Landschaftsrahmenplan/

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Bauleitplanung & Planfeststellung

Bei der Bauleitplanung ist das Sachgebiet Planung des Amtes für Planung und Naturschutz federführend für die vom Landkreis Leer zu vertretenden Fachbelange verantwortlich und Ansprechpartner sowie Berater für die Städte und Gemeinden in allen Fragen des Städtebaus und des Planungsrechtes.

Das Sachgebiet Planung nimmt die übertragene Aufgabe des Landes Niedersachsen als Genehmigungsbehörde für die genehmigungspflichtigen Bauleitpläne aller kreisangehörigen Städte, Gemeinden und Samtgemeinden wahr. Weitere Informationen zu den circa 2.500 Bauleitplänen im Landkreis Leer erhalten Sie über folgende Kartenviewer:

Hinweis

Diese Anwendungen sind keine Instrumente für eine amtliche Auskunft! Die bereitgestellten Informationen sind nach bestem Wissen und Gewissen erarbeitet und geprüft worden. Wegen der Vielzahl an Geodaten kann für die Aktualität, Richtigkeit, Vollständigkeit und Qualität sowie für die jederzeitige Verfügbarkeit dieser Kartendienste keine Gewähr übernommen werden.

Rechtsverbindliche Aussagen zu den einzelnen Geofachthemen können nur auf Grundlage der Originalverordnungen bzw. Satzungen bei den Bauämtern der Städte und Gemeinden getroffen werden. Eine Haftung für Schäden, die aus der Nutzung in dieser Anwendung angebotenen Informationen entsteht, ist ausgeschlossen.

Bitte beachten Sie, dass sich die Flächennutzungsplanauskunft im Aufbau befindet und deshalb lückenhaft und noch nicht geprüft ist.


Ferner ist das Sachgebiet Planung Planfeststellungsbehörde für Verfahren, die nach dem Niedersächsischen Straßengesetz (NStrG) für den Bau von Gemeinde- und Kreisstraßen sowie Radwegen und nach dem Bundesfernstraßengesetz (FStrG) für Bundesstraßen in Verbindung mit dem Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG) durchgeführt werden.

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Denkmalschutz

Das Sachgebiet Planung des Landkreises Leer nimmt die Aufgaben der unteren Denkmalschutzbehörde wahr.

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Geografisches Informationssystem (GIS)

Kreisverwaltung Leer - Auszug aus dem LiegenschaftskatasterIm GIS für den Landkreis Leer werden räumliche Daten in digitaler Form für verschiedene Aufgabenbereiche der Verwaltung vorgehalten und laufend ergänzt. Der Arbeitsbereich erstreckt sich von der Erfassung der Geoinformationen über deren Integration, Verarbeitung und Analyse bis hin zur Präsentation. Geoinformationen sind orts- und raumbezogene Daten, die in Wirtschaft, Wissenschaft, Verwaltung und Politik sowie im täglichen Leben zunehmend an Bedeutung gewinnen.

Dabei handelt es sich beispielsweise um Geobasisdaten wie das Amtliche Liegenschaftskataster, topografische Karten oder Luftbilder, aber auch um Sachdaten wie Standorte von Schulen und Sportstätten, Altglascontainern oder Bushaltestellen, Mobilfunkstandorte, Gewerbeflächen, Flächen für den Naturschutz oder das Regionale Raumordnungsprogramm. Das Städtebaukataster mit Auskünften über die Bauleitplanung der kreisangehörigen Gemeinden sowie ein Kompensationsflächenkataster stehen kurz vor der Fertigstellung. Neben der digitalen Bereitstellung von Kartengrundlagen und räumlichen Daten können auch großformatige Karten ausgedruckt werden.

Installiert wurde eine neue Plattform des Landkreises Leer für Geodaten, welche hier zu erreichen ist.  Die Anwendung bietet Ihnen die Möglichkeit, sich zu verschiedenen Themenfeldern der Kreisverwaltung mithilfe von Karten zu informieren.

Kreiskarte - Geodaten

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