Bodenschutz
Boden zählt - neben Luft und Wasser - zu den natürlichen Lebensgrundlagen für Menschen, Tiere und Pflanzen und gehört somit zu den schhutzwürdigen Umweltgütern. Er ist Voraussetzung für die Produktion von Nahrungsmitteln und Schutzkörper für das Grundwasser. Daneben lassen sich von ihm natur- und kulturgeschichtliche Entwicklungen ableiten. Aufgrund der langen Entwicklungsdauer von Boden ist dieser nicht vermehrbar und nur begrenzt regenerierbar.
Mit dem Bundesbodenschutzgesetz (BBodSchG) und der dazugehörigen Bodenschutz- und Altlastenverordnung (BBodSchV) steht seit Ende 1999 eine bundeseinheitliche Rechtsgrundlage für den Schutz des Bodens (Vorsorge) sowie für Altlastenbewertung und -sanierung (Nachsorge) zur Verfügung. Angestrebt wird die nachhaltige Sicherung oder Wiederherstellung aller Bodenfunktionen.
Im Rahmen der Nachsorge gilt es das Vorliegen von Altlasten festzustellen und ggf. zu sanieren. Die Altlasten und altlastenverdächtigen Flächen werden von der unteren Bodenschutzbehörde des Landkreises Leer in einem Altlastenkataster erfasst.
Vorsorgegedanke
Mit den bodenschutzrechtlichen Regelungen wurde auch der Vorsorgegedanke vertieft. Es gilt die natürlichen Bodenfunktionen zu erhalten und den Boden vor schädlichen Einwirkungen zu schützen. So können schädliche Bodenveränderungen beim unsachgemäßen Umgang mit Abfallstoffen und Gütern, wie z. B. bei der offenen Lagerung von Autowracks, ölhaltigen Gebinden usw., entstehen. Bei der Verwertung von Boden ist darauf zu achten, dass bisher unbelastete Standorte nicht durch unsachgemäße und unkontrollierte Verwertungsmaßnahmen verunreinigt werden.
Durch Bautätigkeiten werden regelmäßig große Mengen an Bodenmaterial abgetragen, ausgetauscht und umgelagert. Durch rechtzeitige Berücksichtigung der Bodenqualität und -art, der Entsorgungsmöglichkeit des Bodens und der terminlichen Ziele können Baukosten, Umweltbelastungen und das Risiko eines Baustopps reduziert werden. Dadurch kann auch verhindert werden, dass die Bodenentsorgung für die Baufirmen, denen die Entsorgung der Bauabfälle oftmals vertraglich übertragen wird, unwirtschaftlich erfolgt.
Weitere Informationen finden sich auf dem Flyer „Bodenverwertung“, den sie online abrufen oder direkt bei der unteren Bodenschutzbehörde erhalten können. Der schonende, ordnungsgemäße und sparsame Umgang mit Boden ist ebenfalls im Abfallrecht, im Baurecht, der Verdingungsordnung für Bauleistungen (VOB) und weiteren genehmigungsrelevanten Rechtsgebieten vorgeschrieben.