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Teilhabe für Erwachsene

Für volljährige Menschen, die Leistungen zur Eingliederung in Anspruch nehmen möchten, finden Sie hier die Ansprechpartner im Amt für Teilhabe und Soziales.

Leistungen

Im Rahmen der Eingliederungshilfe für erwachsene Personen können unter anderem folgende Hilfen gewährt werden:

  • Leistungen im Arbeitsbereich einer Werkstatt für behinderte Menschen bzw. bei einem anderen Leistungsanbieter
  • Budget für Arbeit und Budget für Ausbildung
  • Assistenzleistungen (ehemals ambulante Wohnbetreuung)
  • Assistenzleistungen in Form von Autismustherapie
  • Assistenzleistungen in besonderen Wohnformen (ehemals stationär) sowie der heiminternen Tagesstruktur
  • Leistungen in Tagesstätten
  • Leistungen in Tagesförderstätten
  • Leistungen zur Mobilität
  • Hilfsmittel

Auch die Leistungsgewährung in Form eines Persönlichen Budgets ist möglich. Die Notwendigkeit der Hilfen wird durch das Amt für Teilhabe und Soziales immer individuell geprüft. Es kann daher vorkommen, dass die tatsächlich bewilligte Hilfe von der beantragten Leistung abweicht.

Beratung

Beratung und Informationen zu Leistungen der Eingliederungshilfe sind vertraulich und kostenfrei. Nehmen Sie gerne Kontakt zu uns auf.

Falls Sie keine Leistungen der Eingliederungshilfe beziehen, steht Ihnen dafür auch das Beratungstelefon der Bedarfsermittlung unter der Durchwahl 0491 926-3344 zur Verfügung.

Weitergehende Fragen zu den Themen Rehabilitation und Teilhabe beantworten zudem bundesweit die Beratungsangebote der Ergänzenden Unabhängigen Teilberatungen (EUTB).

Antrag & Ablauf

Nach Antragstellung beim Amt für Teilhabe und Soziales werden durch die Sachbearbeitung die grundsätzliche Zuständigkeit und die Vollständigkeit des Antrages geprüft. Eventuell werden auch weitere benötigte Unterlagen angefordert.

Gleichzeitig werden pädagogische Mitarbeiter:innen der Bedarfsermittlung beauftragt den individuellen Unterstützungsbedarf sowie die Wünsche und Ziele der betreffenden Person zu erheben. Gespräche finden üblicherweise im Amt für Teilhabe und Soziales statt. Bei vorhandenen Einschränkungen der Mobilität können auch Hausbesuche durchgeführt werden. Zur Abstimmung erfolgt daher eine telefonische oder postalische Kontaktaufnahme.

Die konkreten Verfahrensschritte und die Dokumentation erfolgen anhand eines standardisierten Verfahrens, dem Bedarfsermittlungsinstrument Niedersachsen B.E.Ni.

Nach der vollständigen Prüfung Ihres Antrages erhalten Sie von der Sachbearbeitung einen rechtsgültigen Bescheid. Mit dem Vorliegen eines Bewilligungsbescheides zur Kostenübernahme kann anschließend eine geeignete Einrichtung bzw. ein Leistungserbringer die bewilligte Hilfe umsetzen.

Foto von Geschäftsfrauen im Rollstuhl mit erhobenen Händen und ihren Kollegen, die gemeinsam den Geschäftserfolg feiern
© .shock - AdobeStock.com

Hier erhalten Sie Hilfe

Für eine effektive Bearbeitung richtet sich die Zuständigkeit der Ansprechpartner:innen nach dem Anfangsbuchstaben des Nachnamens der antragstellenden Person.

Für Fragen zur Antragstellung, einzureichenden Unterlagen oder zu erhaltenen Bescheiden wenden Sie sich bitte an die zuständige Person aus der Sachbearbeitung. Für vorrangig sozialpädagogische Fragestellungen (bspw. inhaltliche Fragen zu beantragten oder laufenden Hilfen, Rückfragen zu Zielplanungen, erhaltene Gesprächstermine) wenden Sie sich bitte an die zuständige Person aus der Bedarfsermittlung.

Sachbearbeitung

Nachname
Telefonnummer

A - Cg

0491 926 1362

Ch - Gar

0491 926 1530

Gas - Holl, Sr - Stq

0491 926 1477

Holm - K

0491 926 1473

L - Nee, S -Schl

0491 926 1689

Nef - R

0491 926 1522

Schm - Sq

0491 926 1649

Str - Z

0491 926 1190

Hilfsmittel, Budget für Arbeit, Wohnraumveränderung

Weitere Informationen und die Möglichkeit Fragen zu stellen telefonisch unter 0491 926 1864.

Bedarfsermittlung

Nachname
Ansprechpartner
Telefonnummer

A - Bom

Frau Friedel

0491 926 1525

Bon - Dq

Frau von Behren

0491 926 1658

Dr - Ger

Frau Wolters

0491 926 1933

Ges - Hoc

Frau Leffers-Alvarez

0491 926 1692

Hod - Kld

Frau Boekhoff

0491 926 1510

Kle - Lh

Frau Bonte

0491 926 1570

Li - Mum

Frau Wichmann

0491 926 1536

Mun - Q

Frau auf der Landwehr

0491 926 1645

Ra - Ror

Frau Kruse

0491 926 1679

Ros - Schn

Frau Rensen

0491 926 1932

Scho - Sth

Herr Weichers
0491 926 1703

Sti - Vq

Frau Brelage

0491 926 1496

Vr - Z Frau Diring

0491 926 1874

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