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Der Niedersächsische Landtag ist als gewählte Vertretung des Volkes das oberste Verfassungsorgan des Landes Niedersachsen. Er verabschiedet die Landesgesetze, beschließt den Landeshaushalt und wählt die Ministerpräsidentin oder den Ministerpräsidenten. Außerdem wirkt der Landtag an der Regierungsbildung mit und kontrolliert die Landesregierung.
Die Wahlperiode des Niedersächsischen Landtags beträgt 5 Jahre. Die Landtagswahl fand am 9. Oktober 2022 statt.
Über den Votemanager können die Ergebnisse aus dem Landkreis Leer zur Landtagswahl 2022 abgerufen werden. |
Wahlkreis 83 Leer
Dazu zählen die Stadt Leer, die Samtgemeinden Hesel und Jümme und die Gemeinden Ostrhauderfehn, Rhauderfehn und Uplengen.
Wahlkreis 84 Leer/Borkum
Dazu zählen die Städte Borkum und Weener und die Gemeinden Bunde, Jemgum, Moormerland und Westoverledingen.
Wahlberechtigt sind alle Personen, die am 09. Oktober 2004 oder früher geboren worden sind. Stichtag für das Wohnsitzkriterium ist der 09. Juli 2022. Spätestens an diesem Tag muss in Niedersachsen eine Wohnung bezogen worden sein oder seitdem hier ein ununterbrochener Aufenthalt bestehen. Anders als bei Europa- und Kommunalwahlen sind Staatsangehörige der anderen Mitgliedsstaaten der Europäischen Union bei der Landtagswahl nicht wahlberechtigt.
Wer am 42. Tag vor der Wahl, d.h. am 28. August 2022 bei der Meldebehörde des Wohnortes mit seiner Hauptwohnung gemeldet ist, braucht sich zunächst um nichts kümmern. Wahlberechtigte werden von Amts wegen in das Wählerverzeichnis eingetragen und erhalten bis spätestens am 18. September 2022 eine Wahlbenachrichtigung.
Personen, die bis zum 18. September 2022 keine Wahlbenachrichtigung erhalten haben, sollten sich bei der Gemeindeverwaltung erkundigen, ob sie vielleicht doch im Wählerverzeichnis stehen. Wenn dies der Fall ist, ist die Wahlteilnahme gesichert. Andernfalls besteht während der Zeit in der das Wählerverzeichnis ausgelegt wird, also vom 19. bis 23. September, die Möglichkeit, einen Antrag auf Berichtigung des Wählerverzeichnisses zu stellen.
Hat eine wahlberechtigte Person die Frist für einen Berichtigungsantrag ohne Verschulden versäumt oder ist das Recht auf Teilnahme an der Wahl erst nach Ablauf dieser Frist entstanden, erhält sie auf Antrag einen Wahlschein, ohne in das Wählerverzeichnis eingetragen zu sein.Jede/-r Wahlberechtigte hat für die Wahl zum Niedersächsischen Landtag zwei Stimmen, die "Erststimme" und die "Zweitstimme". Das bedeutet, dass auf dem Stimmzettel maximal zwei Kreuze gemacht werden dürfen.
Mit der Erststimme (linke Hälfte des Stimmzettels) wird ein/-e Direktbewerber/-in des Wahlkreises (Personenwahl) gewählt.
Wahlgewinner/-in eines Wahlkreises ist, wer die meisten Stimmen auf sich vereinigt (relative Mehrheit).
Mit der Zweitstimme (rechte Hälfte des Stimmzettels) wird dagegen die Landesliste einer Partei (Verhältniswahl) gewählt.
Die Zweitstimme ist für die Sitzverteilung im Niedersächsischen Landtag ausschlaggebend. Sie bestimmt über die Fraktionsstärken und damit über die politischen Kräfteverhältnisse und die Möglichkeiten der Mehrheits- und Koalitionsbildung im Niedersächsischen Landtag.
Die Zahl der Sitze im Landtag erhöht sich, wenn eine Partei in den Wahlkreisen mehr Direktmandate erringt, als ihr nach ihrem Gesamtstimmenanteil im Land zustehen.
Sie als Wählende haben bei der Wahl des Niedersächsischen Landtages die Möglichkeit, Ihre Erststimme dem/der Bewerber/-in einer bestimmten Partei und Ihre Zweitstimme der Landesliste der gleichen Partei zu geben. Sie können aber auch mit Ihrer Erststimme einen/eine Bewerber/-in einer bestimmten Partei oder eine Einzelperson und mit der Zweitstimme die Landesliste einer anderen Partei wählen.
Ab dem 29. August 2022 können die Städte und Gemeinden im Kreisgebiet auf Antrag Wahlscheine und Briefwahlunterlagen ausgeben. Der Antrag kann persönlich im Rathaus oder auch schriftlich gestellt werden – schriftlich zum Beispiel per E-Mail oder Telefax sowie auf dem Formular, das der Wahlbenachrichtigung beiliegt. Diese Benachrichtigung wird allen Wahlberechtigten spätestens bis zum 18. September zugestellt. Manche Kommunen bieten auf ihren Internetseiten auch Online-Anträge an.
Die Anträge müssen spätestens bis zum 7. Oktober um 13 Uhr gestellt werden.
Zu den Briefwahlunterlagen gehören der Wahlbriefumschlag, der Stimmzellumschlag, der Stimmzettel, der Wahlschein sowie das Merkblatt mit der Anleitung für die Briefwahl. Die Auszählung der Briefwahlstimmen erfolgt am Wahlsonntag ab 18 Uhr.
Fünf Kommunen in Wahlkreisen ausgewählt für die repräsentative Wahlstatistik
In sieben Wahllokalen werden die Wähler:innen bei der Landtagswahl am 9. Oktober ihre Kreuze auf einem etwas anderen Stimmzettel machen als alle anderen im Landkreis Leer: Sie bekommen einen Stimmzettel, auf dem Geschlecht und Altersgruppe in der linken oberen Ecke vermerkt sind.
Die Ergebnisse aus sieben Wahllokalen sowie einem Briefwahlbezirk fließen in die offizielle Wahlstatistik ein. Beteiligt sind aus dem Landkreis Leer die Gemeinden Jemgum, Moormerland und Uplengen, die Samtgemeinde Hesel sowie die Stadt Leer.
Die repräsentative Wahlstatistik ist eine Stichprobenerhebung. Es wurden 227 Wahlbezirke (178 Urnen- und 49 Briefwahlbezirke) für die Durchführung der repräsentativen Wahlstatistik ausgewählt. Mit der Auswahl der Wahlbezirke wurde das Ziel verfolgt, rund drei Prozent der Wahlberechtigten zur Wahl des Niedersächsischen Landtags in die wahlstatische Auszählung einzubeziehen.
Die nachstehenden Vorkehrungen gewährleisten die Sicherung des Wahlgeheimnisses:
Mit der repräsentativen Wahlstatistik lässt sich das Wahlverhalten, und zwar die Wahlbeteiligung und die Stimmabgabe, nach Geschlecht und Geburtsjahresgruppe analysieren. Sie gibt – über das amtliche Wahlergebnis hinaus – Informationen, in welchem Umfang sich die Wahlberechtigten nach Geschlecht und Geburtsjahresgruppen an der Wahl beteiligt und wie die Wählerinnen und Wähler gestimmt haben.
In den Wahlkreisen 83 Leer und 84 Leer/Borkum sind folgende Wahllokale für die Wahlstatistik ausgewählt:
Samtgemeinde Hesel |
Wahlbezirk Nr. 401 - Holtland |
Gemeinde Jemgum |
Wahlbezirk Nr. 106 - Jemgum |
Stadt Leer |
Wahlbezirk Nr. 26 - Freie Christengemeinde Leer, Wahlbezirk Nr. 31 - Ev.-ref. Kirche Nüttermoor, Gemeindehaus |
Gemeinde Moormerland |
Wahlbezirk Nr. 106 - Neermoor-Dorf Briefwahlbezirk Nr. B16 (Warsingsfehn) |
Gemeinde Uplengen |
Wahlbezirk Nr. 12 - Nordgeorgsfehn, Wahlbezirk Nr. 15 - Remels Ost |
Zu den Aufgaben der Wahlleitung vor und nach der Wahl gehören unter anderem
An diesem Tag können die Menschen in Niedersachsen neue Politiker
wählen.
Und diese Politiker sollen dann im Landtag arbeiten.
Die Politiker werden dann für 5 Jahre im Landtag arbeiten.
Und nach 5 Jahren gibt es eine neue Wahl.
Der Landtag entscheidet zum Beispiel:
Für diese Dinge darf das Land Niedersachsen Geld ausgeben.
Dieser Mensch wird der Minister-Präsident.
Oder diese neuen Gesetze soll es in Niedersachsen geben.
Die Politiker im Landtag heißen: Abgeordnete.
Im Niedersächsischen Landtag arbeiten mindestens 135 Abgeordnete.
Dazu sagt man auch:
Der Landtag hat 135 Sitze.
Es können aber auch mehr Abgeordnete im Landtag arbeiten.
Im Moment arbeiten 137 Abgeordnete im Landtag.
Die Politiker kommen aus verschiedenen Wahl-Kreisen.
Ein Wahl-Kreis ist ein Ort.
Oder auch mehrere Orte.
Zum Beispiel eine Gemeinde.
In einem Wahl-Kreis leben Menschen.
Und diese Menschen dürfen wählen gehen.
Welche Wahl-Kreise gibt es im Land-Kreis Leer?
Im Land-Kreis Leer gibt es 2 Wahl-Kreise.
Die Wahl-Kreise haben die Zahlen von 83 und 84.
Das sind die Wahl-Kreise im Land-Kreis Leer:
Wahl-Kreis 83
Der Wahl-Kreis 83 heißt: Leer.
Zum Wahl-Kreis 83 gehören diese Städte und Gemeinden:
- Hesel
- Leer (Stadt)
- Jümme
- Ostrhauderfehn
- Rhauderfehn
- Uplengen
Wahl-Kreis 84:
Der Wahl-Kreis 84 heißt Leer/Borkum.
Zum Wahl-Kreis 84 gehören diese Städte und Gemeinden:
- Borkum
- Bunde
- Jemgum
- Moormerland
- Weener
- Westoverledingen
Diese Politiker sollen dann im Landtag arbeiten.
Die Politiker im Landtag heißen: Abgeordnete.
Wen kann ich bei der Landtags-Wahl wählen?
Die Politiker kommen aus verschiedenen Wahl-Kreisen.
Ein Wahl-Kreis ist ein Ort.
Oder auch mehrere Orte.
Zum Beispiel eine Gemeinde.
In einem Wahl-Kreis leben Menschen.
Und diese Menschen dürfen wählen gehen.
Die Land-Kreis Leer hat verschiedene Wahl-Kreise.
Dann können die Menschen aus den Wahl-Kreisen eine Person zur Wahl aufstellen.
Dann können andere Menschen diese Person bei der Landtags∙Wahl wählen.
Das funktioniert so:
Sie möchten eine Person zur Wahl aufstellen?
Dann muss diese Person bestimmte Voraussetzungen erfüllen.
Das heißt:
Diese Person muss bestimmte Dinge haben.
Oder bestimmte Dinge machen.
Diese Voraussetzungen muss die Person erfüllen:
Eine Person erfüllt alle diese Voraussetzungen?
Dann kann diese Person bei der Wahl mitmachen.
Und andere Menschen aus dem Wahl-Kreis können einen Wahl-Vorschlag machen.
Bei einem Wahl-Vorschlag sagen Sie:
Andere Menschen sollen diese Person bei der Landtags-Wahl wählen können.
Beachten Sie:
Den Wahl-Vorschlag konnten Sie bis zum 01.08.2022 bei Ihrer Wahl-Leitung abgeben.
Sie können also keinen Wahl-Vorschlag mehr machen.
Das ist die Adresse von der Wahl-Leitung im Land-Kreis Leer:
Land-Kreis Leer
Bergmannstraße 37
26789 Leer
Und das ist der Name von dem Wahl-Leiter im Land-Kreis Leer:
Herr Matthias Groote
Wenn Sie bei der Landtags-Wahl wählen wollen, dann müssen Sie auf diese 4 Regeln achten:
Erfüllen Sie alle 4 Regeln?
Dann dürfen Sie bei der Landtags-Wahl wählen.
Dürfen Sie wählen?
Dann bekommen Sie eine Wahl-Benachrichtigung.
Die Wahl-Benachrichtigung ist ein Brief.
Oder eine Postkarte.
Haben Sie bis zum 18. September 2022 noch keine Wahl-Benachrichtigung bekommen?
Dann fragen sie bitte sofort bei der Gemeinde im Rathaus nach.
In der Wahl-Benachrichtigung steht auf der Rückseite:
Sie müssen die Rückseite von der Wahl-Benachrichtigung nur ausfüllen:
Wofür ist Brief-Wahl?
Zum Beispiel:
Sie können in einem anderen Wahl-Raum wählen.
Zum Beispiel:
Und wissen: Wie Sie dort gut hinkommen können.
Ihr Antrag für die Brief-Wahl soll spätestens am 07. Oktober 2022 beim Wahl-Amt sein.
Wählen mit Brief-Wahl
Sie haben die Wahl-Unterlagen für die Brief-Wahl beantragt.
Mit der Brief-Wahl können Sie von zu Hause aus wählen.
Die Brief-Wahl ist vor dem 09. Oktober 2022.
Die Wahl-Unterlagen bekommen Sie mit der Post oder im Wahl-Amt.
Sie haben diese Wahl-Unterlagen bekommen:
So wählen Sie zu Hause:
Die linke Spalte ist in schwarzer Schrift. |
Die rechte Spalte ist in blauer Schrift. |
Dort wählen Sie: |
Dort wählen Sie: |
1 Kandidaten oder 1 Kandidatin. |
1 Partei. |
Sie dürfen nur 1 Kreuz machen. | Sie dürfen nur ein Kreuz machen. |
Wichtig: Sie dürfen nichts Anderes auf den Stimm-Zettel schreiben.
2. Danach falten Sie den Stimm-Zettel.
Die Schrift muss innen sein.
3. Legen sie den Stimm-Zettel in den blauen
Umschlag.
Kleben sie den blauen Umschlag zu.
4. Unterschreiben Sie den Wahl-Schein mit Datum.
5. Stecken Sie den blauen Umschlag und den
unterschriebenen Wahl-schein in den roten
Umschlag.
6. Kleben Sie auch den roten Umschlag zu.
7. Werfen Sie den roten Umschlag in den Brief-
Kasten. Sie brauchen keine Brief-Marke.
Oder geben Sie den roten Umschlag im Wahl-Amt bei
Ihrer Gemeinde ab.
Die Texte in Leichter Sprache sind in Zusammenarbeit mit der Lebenshilfe Leer e.V. entstanden.
15.07.2022 Zusammensetzung des Kreiswahlausschusses (PDF, 441 kB)