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1. Sichtung der Bewerbungsunterlagen
Anhand der vorliegenden Bewerbungsunterlagen wird eine erste Vorauswahl der Bewerber getroffen. Erwartet wird ein überdurchschnittliches Zeugnis. Die so ausgewählten Bewerber erhalten dann eine Einladung zu einem schriftlichen Eignungstest.
2. Schriftlicher Eignungstest
Der schriftliche Eignungstest wird durch die „Deutsche Gesellschaft für Personalwesen (DGP)“ durchgeführt, welche auch die Eignungstests für andere Behörden durchführt. Hierbei werden die verschiedensten Wissensgebiete und Aufgaben abgefragt, welche für den entsprechenden Berufszweig wichtig sind. Anhand dieses Tests wird eine weitere Vorauswahl getroffen. Die Bewerber werden je nach Berufszweig (gehobener u. mittlerer Dienst, Verwaltungsfach-angestellte, Fachinformatiker) zum mündlichen Eignungstest oder direkt zum Vorstellungsgespräch eingeladen.
3. Mündlicher Eignungstest
Der mündliche Eignungstest wird nicht für alle Berufsgruppen durchgeführt. Inhalt dieses Tests sind diesmal auch Komponenten wie Teamfähigkeit, Transferleistung, sozialer Umgang etc. Aber auch berufsspezifische Inhalte werden wieder Teil des Tests sein. Anhand der Testergebnisse wird eine letzte Vorauswahl getroffen, welche Bewerber/innen zu einem Vorstellungsgespräch eingeladen werden.
4. Vorstellungsgespräch
Haben Sie alle vorhergehenden Tests erfolgreich bestanden, werden Sie zum Vorstellungsgespräch eingeladen. An diesem Tag möchten wir Sie gerne persönlich noch näher kennen lernen und weitere Informationen über Sie erhalten.
Bevor Sie sich dazu entscheiden, eine Bewerbung zum Landkreis Leer zu schicken, treten in der Regel die verschiedensten Fragen auf. Die häufigsten und wichtigsten möchten wir Ihnen hier gerne bereits im Vorfeld beantworten.
Wann bewerbe ich mich für eine Ausbildung?
Die Ausbildung beim Landkreis Leer beginnt grundsätzlich am 01.08. eines Jahres. Die Fristen für die Bewerbungen laufen in der Regel im Sommer des jeweiligen Vorjahres ab. Sie sollten sich daher rechtzeitig über diese Termine informieren, z.B. direkt beim Landkreis Leer, bei der Agentur für Arbeit, in den regionalen Zeitungen oder hier: Stellenangebote.
Wie viel verdient man während der Ausbildung?
Für die Ausbildung im mittleren und gehobenen allgemeinen Verwaltungsdienst richtet sich der Verdienst (die Besoldung) nach dem Bundesbesoldungsgesetz und beträgt derzeit:
Die Vergütung der Auszubildenden im Beschäftigtenverhältnis ist tariflich geregelt und beträgt z.Z. brutto im
1. Ausbildungsjahr: 918,26 €
2. Ausbildungsjahr: 968,20 €
3. Ausbildungsjahr: 1.014,02 €
Wie hoch ist die wöchentliche Arbeitszeit?
Die wöchentliche Arbeitszeit beträgt 39 Stunden pro Woche, für Beamte 40 Stunden (Gleitzeitregelung).
Gibt es eine Kleiderordnung?
Nein, eine Kleiderordnung in dem Sinne gibt es nicht. Es wird jedoch das Tragen angemessener Kleidung, sowie ein gepflegtes Äußeres erwartet.
Was bedeutet ein überdurchschnittlich gutes Zeugnis?
Das in der Ausschreibung erwähnte überdurchschnittlich gute Zeugnis, welches von den Bewerberinnen und Bewerbern erwartet wird, sollte eine Benotung in den Fächern Mathematik und Deutsch von mindestens "befriedigend" aufweisen. Zudem sollte sich die Durchschnittsnote unter der Note "befriedigend" bewegen.