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Für eine Ausbildung zum/zur Lebensmittelkontrolleur/in benötigen Sie eine abgeschlossene Berufsausbildung auf dem Gebiet des Verkehrs mit Lebensmitteln, Lebensmittel-Zusatzstoffen, kosmetischen Mitteln und Bedarfsgegenständen sowie Tabakerzeugnissen. Außerdem ist eine erfolgreich abgeschlossene Weiterbildungsprüfung aufgrund des Berufsbildungsgesetzes oder der Handwerksordnung in einem Lebensmittelberuf oder eine mit einer Prüfung abgeschlossene Ausbildung als staatlich anerkannte/r Techniker/in in einem Lebensmittelberuf notwendig.
Bei den beruflichen Aus- und Weiterbildungsabschlüssen muss mindestens die Note "befriedigend" erreicht worden sein. Ferner sind der Führerschein der Klasse B sowie die Bereitstellung des privaten PKW für den Dienst erforderlich. Dienst ist ggf. auch außerhalb der üblichen Arbeitszeiten in den Abendstunden und am Wochenende zu verrichten.
Der zweijährige Vorbereitungsdienst gliedert sich in eine berufspraktische Ausbildung bei der Kreisverwaltung sowie anderen Behörden und eine fachtheoretische Ausbildung mit einem insgesamt sechsmonatigen Lehrgang an der Akademie für öffentliches Gesundheitswesen in Düsseldorf.
Die Ausbildung erfolgt im Beamtenverhältnis auf Widerruf.
Im theoretischen Teil der Weiterbildung werden u.a. folgende Inhalte vermittelt:
Im praktischen Teil der Ausbildung werden u.a. folgende Fertigkeiten vermittelt: