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Flucht nach Ostfriesland

Flüchtlinge, die in Deutschland ankommen, werden nach einem bestimmten Schlüssel auf die Länder und anschließend auf die einzelnen Kommunen verteilt - genannt Königsteiner Schlüssel. Im Landkreis Leer leben zurzeit gut viertausend geflüchtete Menschen, vorrangig aus der Ukraine, Afghanistan, der Elfenbeinküste und Syrien.

Viele Akteure im Landkreis Leer und in den kreisangehörigen Gemeinden wirken dabei mit, dass die Gestaltung eines interkulturellen Zusammenlebens gut gelingt. Die Sprache ist hierbei ein wichtiger Bestandteil zur Integration.

Finanzielle Leistungen

Wenn Sie sich im Landkreis Leer aufhalten und hier eine Unterkunft suchen, Geld für Lebensmittel benötigen oder zum Arzt müssen, hilft Ihnen die Gemeinde/Stadt weiter, in der Sie sich aufhalten:

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Sprachkurse

Die Sprache öffnet Türen zu Bildung, zum Arbeitsmarkt und zu chancengerechter Teilhabe. Zur Verständigung alltäglich vorkommender Situationen bis hin zu Aufbaukursen zum Erwerb von Sprachzertifikaten für die Ausbildung oder Studium, werden regelmäßig Sprachkurse mit Deutsch als Fremdsprache bei der Volkshochschule in Leer bereitgestellt.

Weitere Informationen online bei der Volkshochschule Leer.

Aber auch andere Institutionen wie inlingua bieten entsprechende Sprachkurse an.

Flüchtlingsarbeit des Deutschen Roten Kreuzes (DRK)

In Zusammenarbeit mit dem Deutschen Roten Kreuz (DRK) bietet der Landkreis Leer Flüchtlingen eine Orientierungshilfe an. Schwerpunkte bilden hierbei die Beratung und der Unterstützung für ein selbstbestimmtes eigenständiges Leben in der Gesellschaft.

Weitere Informationen zur Flüchtlingsarbeit des DRK


Titelbild Ukraine Homepage(1)

Krieg in der Ukraine

Angesichts der Kriegshandlungen in der Ukraine mussten und müssen Menschen aus ihrer Heimat fliehen. Vor allem Frauen, Kinder und ältere Menschen suchen Hilfe, auch in Ostfriesland. Alle Länder Europas haben sich bereit erklärt, Geflüchtete aus der Ukraine aufzunehmen.

Diese Seite verweist auf weitere Informationen auf den Internetseiten des Bundesministeriums des Innern und für Heimat, des Auswärtigen Amtes und des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge. Zudem werden wichtige Informationen und Ansprechpartner:innen für den Landkreis Leer für Geflüchtete und Helfer:innen bereitgestellt.

Aktuelles

Schutzstatus der Geflüchteten aus der Ukraine wird bis März 2025 verlängert (Meldung des Bundesinnenministerium, November 2023) 

Informationen speziell für Kriegsflüchtlinge aus der Ukraine

Informationen für Geflüchtete aus der Ukraine

Ukrainische Staatsbürger:innen können für einen Kurzaufenthalt maximal 90 Tage visumfrei nach Deutschland einreisen.

Für darüber hinausgehende Aufenthalte ist aktuell ein Asylantrag nicht erforderlich, da die Europäische Union für Kriegsflüchtlinge aus der Ukraine ein Aufnahmeverfahren über den vorübergehenden Schutz beschlossen hat. Damit wird die Aufnahme in Deutschland unbürokratisch nach § 24 Aufenthaltsgesetz erfolgen, Vertriebene aus der Ukraine müssen kein Asylverfahren durchlaufen. Kriegsflüchtlinge aus der Ukraine können eine Aufenthaltserlaubnis beantragen. Das Recht, einen Asylantrag zu stellen, besteht jedoch unabhängig davon fort.

Aktuelles: Schutzstatus der Geflüchteten aus der Ukraine wird automatisch bis März 2025 verlängert

Wo kann ich eine Aufenthaltserlaubnis beantragen?

Eine Aufenthaltserlaubnis kann formlos über die Ausländerbehörde des Landkreises Leer beantragt werden. Hierzu können die erforderlichen Unterlagen (Identitätsdokumente, Einreisestempel, Adresse, Kontaktdaten) per E-Mail an abh-ukraine@lkleer.de geschickt werden. Alternativ kann das Sozialamt der Stadt bzw. der Gemeinde, in der die Geflüchteten im Landkreis Leer unterkommen, die erforderlichen Unterlagen (Kontaktdaten im Bereich "Unterkunft, Einkauf & Krankheit") an die Ausländerbehörde der Kreisverwaltung weitergeben. Mit der Beantragung der Aufenthaltserlaubnis endet die Freizügigkeit in Deutschland. Sie müssen sich dann weiterhin im Landkreis Leer aufhalten.

Alternativ kann ein Asylantrag gestellt werden. In diesem Fall kann der Landkreis Leer bzw. Gemeinde/Stadt nicht weiter helfen, dann ist die Landesaufnahmebehörde Niedersachsen zuständig.


Das Kultusministerium gibt online einen Überblick über Angebote und Betreuungsmöglichkeiten in Kindergärten (Kita) und Schulen, aber auch Hinweise für Betreuende, wie sie Ängsten und Sorgen sowie psychischen und physischen Belastungsreaktionen begegnen können.

Für Fragen rund um das Thema "Schule im Landkreis Leer" steht das Amt für Schule und Bildung zur Verfügung.


Ansprechpartner:innen der Städte und Gemeinden

Gemeinde
Ansprechpartner:in

Stadt Borkum

E-Mail: volker.apfeld@borkum.de
Telefon: 04922 303-214

Stadt Leer

E-Mail: soziales@leer.de

Stadt Weener

E-Mail: sozialamt@weener.de
Telefon: 04951 350-161

Gemeinde Bunde

E-Mail: Sozialamt@Gemeinde-Bunde.de
Telefon: 04953 809-34

Gemeinde Jemgum

E-Mail: Sonja.Sluiter@jemgum.de
Telefon: 04958 9181-34

Gemeinde Moormerland

E-Mail: FragenUkraine@moormerland.de
Telefon: 04954 801-180

Gemeinde Ostrhauderfehn

E-Mail:leuschner@ostrhauderfehn.de, roder@ostrhauderfehn.de, dunker@ostrhauderfehn.de, guttmann@ostrhauderfehn.de und rogowski@ostrhauderfehn.de
Telefon: 04952 805-73, 04952 805-77, 04952 805-79, 04952 805-21 und 04952 805-28

Gemeinde Rhauderfehn

E-Mail: s.westerhoff@rhauderfehn.de

Gemeinde Uplengen


E-Mail: sozialamt@uplengen.de

Gemeinde Westoverledingen

E-Mail: Leptin@westoverledingen.de und Lonser@westoverledingen.de
Telefon: 04955 933-156 und 04955 933-168

Samtgemeinde Hesel

Telefon: 0171 699 5623, 04950 39 27, 04950 39 28

Samtgemeinde Jümme

E-Mail: sozialamt@juemme.de
Telefon: 04957 9180-0


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