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Der Inklusionsbeauftragte des Landkreises Leer ist Ansprechpartner bei allen Fragen, die Menschen mit Behinderungen im Landkreis Leer betreffen.
Zu seinen Aufgaben zählen:
Soweit es die Situation erfordert, sind Hausbesuche möglich.
Öffnungszeiten: montags bis freitags 8 bis 12.30 Uhr.
Es empfiehlt sich, telefonisch einen Termin zu vereinbaren.
Für den Landkreis Leer gibt es seit Beginn des Jahres 2009 einen Behindertenbeirat. Auf Grundlage des Niedersächsischen Gesetzes zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen (NBGG), wurde von der Kreisverwaltung eine Satzung erarbeitet, die nach Beratung in den Ausschüssen am 16.04.2008 beschlossen wurde.
Aus der Erkenntnis, dass behinderte Menschen Spezialisten in eigener Sache sind, sieht die Satzung vor, dass folgende Personengruppen mit einem Mitglied im Beirat vertreten sind:
Mitglieder des Behindertenbeirats:
Kontakt:
Die Mitglieder des Behindertenbeiratssind berufstätig und damit schwer erreichbar. Die Kontaktaufnahme kann über den Behindertenbeauftragten erfolgen oder per Mail.
Mail-Adresse des Behindertenbeirats: behindertenbeirat@lkleer.de
Besuchen Sie den Behindertenbeirat auf seiner Internetseite.