Hilfsnavigation
Volltextsuche
Leben & Lernen
© bbBrian - fotolia.com 
Seiteninhalt

Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung/ Hilfe zum Lebensunterhalt

Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung

Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung erhalten Personen, die

  • die maßgebliche Altersgrenze nach § 41 Abs. 2 SGB XII (Mindestalter 65 Jahre, danach stufenweiser Anstieg) vollendet haben bzw.

  • das 18. Lebensjahr vollendet haben und voll erwerbsgemindert sind und bei denen unwahrscheinlich ist, dass die volle Erwerbsminderung behoben werden kann und die ihren Lebensunterhalt nicht aus ihrem Einkommen und Vermögen bestreiten können.

Die Zuständigkeit zur Antragsbearbeitung und Leistungsgewährung liegt bei dem örtlichen Sozialamt der Gemeinde, in der die antragstellende Person ihren Wohnsitz hat.

Die entsprechenden Antragsformulare erhalten Sie bei Ihrer Wohnsitzgemeinde. Zudem stehen Ihnen diese Formulare im PDF-Format zum Download zur Verfügung.


Hilfe zum Lebensunterhalt

Hilfe zum Lebensunterhalt erhalten nichterwerbsfähige Personen, die ihren notwendigen Lebensunterhalt nicht oder nicht ausreichend aus eigener Kraft und eigenen Mitteln bestreiten können und keinen Anspruch auf Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch II (Grundsicherung für Arbeitssuchende) bzw. nach dem 4. Kapitel des SGB XII (Grundsicherung im Alter und bei voller Erwerbsminderung) haben.

Die Zuständigkeit zur Antragsbearbeitung und Leistungsgewährung liegt bei dem örtlichen Sozialamt der Gemeinde, in der die antragstellende Person ihren Wohnsitz hat.

Die entsprechenden Antragsformulare erhalten Sie bei Ihrer Wohnsitzgemeinde. Zudem stehen Ihnen diese Formulare im PDF-Format zum Download zur Verfügung.

Kontakt

Kreisverwaltung
Bergmannstraße 37
26789 Leer (Ostfriesland)
Karte anzeigen

Telefon: 0491 926-0 (Zentrale)
Fax: 0491 926-1388 (Zentrale)
E-Mail senden