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Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung erhalten Personen, die
Die Zuständigkeit zur Antragsbearbeitung und Leistungsgewährung liegt bei dem örtlichen Sozialamt der Gemeinde, in der die antragstellende Person ihren Wohnsitz hat.
Die entsprechenden Antragsformulare erhalten Sie bei Ihrer Wohnsitzgemeinde. Zudem stehen Ihnen diese Formulare im PDF-Format zum Download zur Verfügung.
Hilfe zum Lebensunterhalt erhalten nichterwerbsfähige Personen, die ihren notwendigen Lebensunterhalt nicht oder nicht ausreichend aus eigener Kraft und eigenen Mitteln bestreiten können und keinen Anspruch auf Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch II (Grundsicherung für Arbeitssuchende) bzw. nach dem 4. Kapitel des SGB XII (Grundsicherung im Alter und bei voller Erwerbsminderung) haben.
Die Zuständigkeit zur Antragsbearbeitung und Leistungsgewährung liegt bei dem örtlichen Sozialamt der Gemeinde, in der die antragstellende Person ihren Wohnsitz hat.
Die entsprechenden Antragsformulare erhalten Sie bei Ihrer Wohnsitzgemeinde. Zudem stehen Ihnen diese Formulare im PDF-Format zum Download zur Verfügung.