Sprungziele
Hauptmenü
Inhalt

Schulverpflegung

Im Landkreis Leer beliefert überwiegend die Lebenshilfe Leer die kreiseigenen Schulen mit Mittagessen und erledigt vor Ort in der Regel auch die Essensausgabe. Die Kosten für die Menüs 1 bis 3 betragen jeweils 4,50 Euro. An einigen Schulen findet die Essensversorgung anderweitig durch die Schule selber während des Schulunterrichts oder durch den Förderverein der Schule statt.

So funktioniert das Schulverpflegungs-System

Jeder Teilnehmer der Schulverpflegung hat ein Benutzerkonto im Schulverpflegungssystem (MinTec) und eine Chipkarte. Das Benutzerkonto besteht aus einer Nummer (232-xxxxxxxx) und einem Passwort (Standardmäßig ist das Passwort das Geburtsdatum mit Punkten wie zum Beispiel 01.01.2000. Mit diesen Benutzerdaten kann sich jede Schülerin und jeder Schüler auf der nachfolgenden Webseite einloggen und sein Essen bestellen:

https://www.meinessen.net/lkleer

Die vorherige Aufladung des Mensaguthabens erfolgt über einen PayPal Account. Bei einer Aufladung per PayPal steht das Geld sofort zur Verfügung. Die Aufladung kann über den ERHÖHEN-Button im Schulverpflegungssystem (steht oben rechts unter dem Kontostand) gestartet werden.

Aufladen der Mensakarte mit PayPal

Guthaben online aufladen mit MIN-TEC & PayPal*

* Informationen der Firmen MIN-TEC & PayPal

Sie wollen einfach und schnell online Ihr Guthaben für die Schulverpflegung aufladen? So geht’s:

1. Melden Sie sich gleich unter https://www.meinessen.net/lkleer an und verknüpfen Sie Ihren Account einmalig mit Ihrem PayPal-Konto.

2. Nun können Sie sich jederzeit einloggen und mit PayPal den gewünschten Betrag aufladen

3. Sofort können Sie über das Guthaben verfügen und Ihre Bestellungen bezahlen.

Noch kein PayPal-Konto? Einfach kostenlos anmelden unter www.paypal.de

Top-Up:

Noch bequemer geht es mit Top-Up: Wunschladebetrag im Profil des MIN-TEC Account festlegen und das Guthaben wird damit automatisch aufgeladen.

So funktioniert’s: Eröffnen Sie Ihr kostenloses PayPal-Konto unter www.paypal.de. Verknüpfen Sie Ihr PayPal-Konto mit der TopUp-Funktion auf der Webseite des Anbieters. Über TopUp mit PayPal laden Sie das Guthaben ganz einfach auf. Automatic TopUp Sie können auch alternativ zur manuellen Guthabenladung ein regelmäßiges, automatisches TopUp Laden Ihres Guthabens generell veranlassen. Das Guthabenkonto lädt sich dadurch bei Erreichen eines Mindestguthabens von z.B. 10 Euro automatisch ohne Zutun auf.


Häufig gestellte Fragen zur Registrierung:

Wie kann ich mein MIN-TEC Guthaben mit meinem PayPal-Konto verknüpfen?

Bei der ersten Aufladung gelangen Sie automatisch auf die Anmeldeseite von PayPal, um Ihr MIN-TEC Guthabenkonto mit Ihrem PayPal-Konto zu verknüpfen.

Schauen Sie in Ihrem Spam-Ordner nach, ob die E-Mail dort gelandet ist. Wenn Sie die EMail nicht erhalten haben, wiederholen Sie die Registrierung und geben Sie dabei eine alternative E-Mail-Adresse an.

Ich erhalte die Fehlermeldung: E-Mail Abo bei Paypal fehlgeschlagen. Was soll ich tun?

Es gibt ein Problem mit Ihrem PayPal-Konto. Weitere Informationen erhalten Sie in Ihrem PayPal-Account. Oder wenn Sie sich an den PayPal Support: Kundenservice.

Bei meinem Account funktioniert das automatische Aufladen über Top-Up nicht. Woran kann das liegen?

Wenn das Guthaben ihres MIN-TEC-Account über dem festgesetzten Schwellwert liegt und der zu zahlende Betrag Ihrer Bestellung größer ist als Ihr aktuelles Guthaben, wird die TopUp Funktion nicht ausgelöst. Erst wenn beim Bezahlen das Restguthaben unter den Schwellwert fällt, wird mit automatic TOP-UP eine Aufladung vorgenommen.



Alternative zu PayPal

Alternativ kann die Aufladung des Mensaguthabens auch per Überweisung auf folgendes Konto erfolgen:

BLZ: 285 500 00
Konto: 803 361
IBAN: DE79285500000000803361
BIC: BRLADE21LER

Bitte geben Sie im Verwendungszweck den Namen des Schülers, sowie das Zeichen „LKL“ direkt gefolgt von der Buchungsnummer ohne Bindestrich an.

Beispiel:

Maxi Mustermann
LKL232xxxxxxxx (x bitte durch die richtige Nummer ersetzen)

Bis das Geld auf dem Schulverpflegungskonto gutgeschrieben wurde, können bis zu zehn Werktage vergehen. Wir empfehlen daher die Aufladung per PayPal.

Guthabenübertragung / Guthabenerstattung


Eine Auszahlung des Geldes, das auf dem Schulverpflegungskonto vorhanden ist, ist jederzeit möglich. Hier haben Sie die Möglichkeit, die Guthabenübertragung oder die 
Rückerstattung zu beantragen.

Mensakarten Guthabenübertragung oder -rückerstattung

Hiermit beantrage ich für

Angaben Schüler/ Schülerin


Übertragung ODER Rückerstattung

Hier haben Sie die Möglichkeit, die Guthabenübertragung oder die Rückerstattung zu beantragen.

 
Bei Rückerstattung: Konto- und Kontaktdaten


Informationen zum Datenschutz gemäß Artikel 13 Datenschutzgrundverordnung (DSGVO)

Die Datenschutzinformationen als PDF-Download:

Informationen zum Datenschutz gemäß Artikel 13 Datenschutzgrundverordnung (DSGVO)

Sehr geehrte Damen und Herren,

der Schutz Ihrer personenbezogenen Daten ist mir wichtig. Nach der Europäischen Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) bin ich verpflichtet, Sie darüber zu informieren, zu welchem Zweck die Kreisverwaltung Leer Daten erhebt, speichert oder weiterleitet. Dieser Information können Sie auch entnehmen, welche Rechte Sie in puncto Datenschutz haben.

  1. Bezeichnung der Verarbeitungstätigkeit
    Diese Information bezieht sich auf die Verarbeitung personenbezogener Daten im Rahmen der Abwicklung der Schulverpflegungsguthabens auf der Mensakarte.

  2. Name und Kontaktdaten des Verantwortlichen

    Landkreis Leer
    Matthias Groote
    -Der Landrat-
    Bergmannstraße 37
    26789 Leer

    Telefon: 0491 926-0
    Telefax: 0491 926-1388
    E-Mail: info@lkleer.de

    Bei Rückfragen oder der Ausübung von Rechten nach Art. 15 ff. DSGVO wenden Sie sich bitte an
    Werner Rademacher
    -Datenschutzkoordinator-
    Landkreis Leer
    Bergmannstraße 37
    26789 Leer
    Tel.: 0491 926 – 1424
    Telefax: 0491 926 – 91424
    E-Mail: datenschutzkoordinator@lkleer.de

  3. Kontaktdaten des Datenschutzbeauftragten
    Behördlicher Datenschutzbeauftragter des Landkreises Leer

    Landkreis Leer
    Bergmannstraße 37
    26789 Leer
    E-Mail: datenschutzbeauftragter@lkleer.de

  4. Zwecke und Rechtsgrundlagen der Verarbeitung
    Personenbezogene Daten gemäß Artikel 4, Ziffer 1 Datenschutzgrundverordnung (DS-GVO) sind Einzelangaben von bestimmten oder bestimmbaren natürlichen Personen. Wir speichern Ihre persönlichen Daten ausschließlich zu den jeweiligen Zwecken (hier: Abwicklung des Schulverpflegungsguthabens auf der Mensakarte). Das Gebäudemanagement verarbeitet Ihre Daten gem. Artikel 6 Abs. 1 lit.e DSGVO.

  5. Kategorien personenbezogener Daten
    Insbesondere folgende Datenkategorien werden vom Gebäudemangagement des Landkreises Leer verarbeitet:

    Name, Vorname, Adresse, Geburtsdatum, Telefonnummer, Kontodaten

  6. Empfänger oder Kategorien von Empfängern der personenbezogenen Daten
    Empfänger der von Ihnen angegebenen Daten ist das Gebäudemanagement des Landkreises Leer.

  7. Dauer der Speicherung der personenbezogenen Daten
    Wir halten uns an die Grundsätze der Datenvermeidung und Datensparsamkeit. Wir speichern Ihre personenbezogenen Daten daher nur so lange, wie dies zur Erreichung des unter Nummer 4 genannten Zweckes erforderlich ist.

  8. Betroffenenrechte
    Nach der Datenschutz-Grundverordnung stehen Ihnen folgende Rechte zu:
    Werden Ihre personenbezogenen Daten verarbeitet, so haben Sie das Recht Auskunft über die zu Ihrer Person gespeicherten Daten zu erhalten (Artikel 15 DSGVO). Sollten unrichtige personenbezogene Daten verarbeitet werden, steht Ihnen ein Recht auf Berichtigung zu (Artikel 16 DSGVO). Liegen die gesetzlichen Voraussetzungen vor, so können Sie die Löschung oder Einschränkung der Verarbeitung verlangen sowie Widerspruch gegen die Verarbeitung einlegen (Artikel 17, 18 und 21 DSGVO). Wenn Sie in die Datenverarbeitung eingewilligt haben oder ein Vertrag zur Datenverarbeitung besteht und die Datenverarbeitung mithilfe automatisierter Verfahren durchgeführt wird, steht Ihnen gegebenenfalls ein Recht auf Datenübertragbarkeit zu (Artikel 20 DSGVO). Sollten Sie von Ihren oben genannten Rechten Gebrauch machen, prüft die öffentliche Stelle, ob die gesetzlichen Voraussetzungen hierfür erfüllt sind. Weiterhin besteht ein Beschwerderecht bei der Niedersächsischen Landesbeauftragten für den Datenschutz unter folgender Anschrift:

    Die Landesbeauftragte für den Datenschutz
    Prinzenstraße 5
    30159 Hannover

    Telefon: 0511 120-4500
    Fax: 0511 120-4599
    E-Mail: poststelle@lfd.niedersachsen.de

  9. Profiling
    Ein Profiling im Sinne des Artikel 22 DSGVO findet nicht statt.

  10. Informationspflicht für den Fall einer späteren Zweckänderung
    Die Verwendung personenbezogener Daten zu anderen Zwecken als dem Erhebungszweck ist nur im Rahmen der unter Ziffer 4 genannten Zwecke zulässig und sofern der neue Zweck mit dem Erhebungszweck kompatibel ist.

(Mit * gekennzeichnete Felder sind Pflichtfelder)






In den Sekretariaten jeder teilnehmenden Schule kann das Formular zur Auszahlung oder Übertragung (nicht barrierefrei) auch ausgehändigt werden. Oder Sie drucken das PDF-Dokument unter dem vorherigen Link aus.

 


Für Schülerinnen und Schüler, die nach den Leistungen für Bildung und Teilhabe (BuT) zuschussberechtigt sind, wird hier der volle Kostenanteil der Mittagsverpflegung übernommen. Die Berechtigung für den Zuschuss muss beim Zentrum für Arbeit (Leistungen für Bildung und Teilhabe) beantragt werden.


zurück