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Wenn das Haustier stirbt tun sich viele Menschen - insbesondere Kinder - schwer damit, Abschied zu nehmen.
Schön wäre es, wenn man einen Ort hat, wo man dem toten Tier nahe sein und ihm gedenken kann.
Eine Möglichkeit ist dabei das Vergraben des Haustieres auf dem eigenen Grundstück, zum Beispiel im Garten.
Aber ist das überhaupt erlaubt?
Großtiere, insbesondere landwirtschaftliche Nutztiere wie zum Beispiel Rinder, werden von der
Oldenburger Fleischmehlfabrik GmbH in Kampe (OFK)
abgeholt.
Bitte setzen Sie sich umgehend mit der OFK in Verbindung, damit das Tier möglichst schnell abgeholt werden kann:
OFK Oldenburger Fleischmehlfabrik
Telefon: 04497 / 444
Fax: 04497 / 1290
Mail: tk.annahme@ofk-kampe.de
Bis zur Abholung verwahren Sie das Tier möglichst so, dass es nicht unmittelbar Witterungseinflüssen ausgesetzt ist und Menschen und Tiere nicht mit ihm in Berührung kommen.