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Schutzgebiete im Landkreis Leer

Naturschutzgebiete (NSG)

Naturschutzgebiete sind nach § 23 BNatSchG rechtsverbindlich festgesetzte Gebiete, in denen ein besonderer Schutz von Natur und Landschaft in ihrer Ganzheit oder in einzelnen Teilen erforderlich ist. Sie gehören – neben Nationalparken – zu den sehr streng geschützten Flächen in Deutschland. Die Schutzgebietskategorie gibt es bereits seit 1920.

Liste der Naturschutzgebiete im Kreis Leer auf der Homepage des NLWKN

NSG Fehntjer Tief und Umgebung Süd

NSG Barger Meer

NSG Vellage

NSG Veenhuser Königsmoor

NSG Unterems

NSG Süderkolk

NSG Stapeler Moor und Umgebung

NSG Stapeler Moor Süd und Kleines Bullenmeer

NSG Püttenbollen

NSG Neudorfer Moor

NSG Magerwiese bei Potshausen

NSG Holle Sand

NSG Hochmoor bei Wymeer

NSG Heseler Wald

NSG Der Hartkamp

NSG Esterweger Dose

NSG Emsauen zwischen Herbrum und Vellage

Landschaftsschutzgebiete (LSG)

Ziel der Landschaftsschutzgebiete ist der Schutz von Landschaften sowohl unter naturwissenschaftlich-ökologischen als auch kulturell-sozialen Gesichtspunkten. Dabei soll die Landschaft in ihrer vorgefundenen Eigentümlichkeit und Einmaligkeit erhalten werden.

LSG Südgeorgsfehn

LSG Norderkolk und Umgebung

LSG Heseler Wald und Umgebung

LSG Filsumer Moor

LSG Stiekelkamper Wald und Umgebung

LSG „Oldehave“

LSG Rheiderland

LSG Langholter Meer und Rhauder Meer

LSG Fehntjer Tief und Umgebung Süd

Geschützte Landschaftsbestandteile (GLB)

Geschützte Landschaftsbestandteile sind ein Instrument des Objektschutzes. Als Besonderheit weist die Kategorie jedoch Elemente des Flächenschutzes auf. Demnach können sowohl Einzelobjekte als auch Objektgruppen (z. B. Allee) oder Objekte mit einer flächenhaften Ausdehnung (z. B. Dorfweiher, Streuobstbestände) Schutzgegenstand sein.

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