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Frühjahr ist Gartenzeit, es geht wieder in die Beete. In den vergangenen Jahren sind Vorgärten mit Steinen, Schotter und Kies immer mehr in Mode gekommen. Kies- und Schottergärten bieten vermeintlich Vorteile, weil vielen Menschen der Pflegeaufwand geringer erscheint – aber sie sind nicht erlaubt.
Der Landkreis Leer möchte zeigen, es geht auch anders: blühende Gärten mit Bäumen, Sträuchern und Stauden - für mehr Grün und mehr bunte Blüten. Damit können Sie auch etwas für das Klima tun!
Die Pflege eines Schottergartens kann längerfristig aufwendiger sein, weil durch Staub, Laub, Nährstoffe und Samen aus der Luft Wildkräuter, Algen und Moos wachsen. Auch von unten kommt trotz Folie oder Vlies auf Dauer unerwünschter Aufwuchs hoch. Zudem versickern Niederschläge nicht mehr so gut, bei Starkregen kann es Probleme geben. Und für Tiere und Pflanzen geht wichtiger Lebensraum verloren.
Der Landkreis Leer wirbt deshalb für blühende Gärten, mit Bäumen, Büschen und Stauden. Auf diese Weise können Gartenbesitzer auch noch etwas fürs Klima tun. In der Broschüre gibt es dazu Tipps.
Die Bauordnung für Niedersachsen sieht vor, "dass nicht überbaute Flächen von Baugrundstücken Grünflächen sein müssen" - § 9 Abs. 2 der Niedersächsischen Bauordnung (NBauO).
Das bedeutet:
Oberverwaltungsgericht: Bauaufsichtsbehörden können die Beseitigung von Schottergärten anordnen Der 1. Senat des Niedersächsischen Oberverwaltungsgerichts hat mit Beschluss vom 17. Januar 2023 bestätigt, dass die Bauaufsichtsbehörde einschreiten könne, wenn nicht überbaute Flächen von Baugrundstücken nicht den Anforderungen des § 9 Abs. 2 NBauO genügen. Weitere Informationen und Einzelheiten zum Beschluss des Gerichts. |
Flyer "Blühende Gärten statt Schotterwüsten" (PDF, 1 MB)