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Wegen ihrer Lebensweise und ihrer selbst gegrabenen Höhlen richtet der Bisam nachhaltige und gefährliche Schäden an Ufern, Deichen, Dämmen und anderen wasserwirtschaftlichen Einrichtungen an. Es entstehen Uferabbrüche und -einbrüche, Böschungsrutschen, Unterspülungen, Einbrüche gewässernaher Straßen und Deichaushöhlungen.
Folge sind hohe zusätzliche Kosten für Reparatur- und Instandhaltungsarbeiten. Ebenso bereiten die von der Bisamratte verursachten Fraßschäden Schwierigkeiten.
Seit der Erstbesiedlung Niedersachsens wird dem Bisam nachgestellt. Ziel ist es, durch Regulierung der Befallszahlen die durch den Bisam entstehenden Schäden vorzubeugen.
Im Jahr 2018 wurden insgesamt 10.968 Bisame durch Privatfänger erlegt.
Zum Vergleich: Im Jahr 2017 waren es 13.088 Bisame, 2014 wurden insgesamt 14.487 Bisame erlegt.
Der Landkreis Leer beteiligt sich an der Zahlung der Bisamfangprämie mit 2,00 € pro Bisam. Hierzu zahlt er die ganze Prämie in Höhe von 4,00 € pro Bisam an die beauftragten sachkundigen Privatfänger aus und erhält eine anteilige Erstattung durch die Wasserverbände.