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Der Landkreis Aurich und der Landkreis Leer planen, Teilbereiche des Fauna-Flora-Habitat-Gebietes 005 „Fehntjer Tief und Umgebung“ (FFH 005) und Teilbereiche des Europäischen Vogelschutzgebietes V 07 „Fehntjer Tief“ als Naturschutzgebiet „Fehntjer Tief und Umgebung“ auszuweisen. Betroffen hiervon sind die Gemeinden Großefehn und Ihlow auf dem Gebiet des Landkreises Aurich sowie die Gemeinde Moormerland und die Samtgemeinde Hesel auf dem Gebiet des Landkreises Leer. Das geplante Naturschutzgebiet hat eine Größe von ca. 2.146 ha.
Derzeit wird das Verfahren zum Erlass einer entsprechenden Naturschutzgebietsverordnung durchgeführt. Der Verordnungsentwurf sowie die Begründung liegen mit den dazugehörigen Karten gem. § 14 Abs. 1 und 2 in Verbindung mit § 16 des Niedersächsischen Ausführungsgesetzes zum Bundesnaturschutzgesetz (NAGBNatSchG) vom 19.02.2010 (Nds. GVBl. S. 104) vom
30.11.2020 bis einschließlich 29.01.2021
bei den folgenden Verwaltungen während der jeweiligen Dienststunden oder nach telefonischer Vereinbarung aus:
Aufgrund der derzeitigen Entwicklung um die Corona-Pandemie und dem damit eingeschränkten Zugang zu den Dienstsitzen der o.g. Behörden ist die Einsichtnahme in die Antragsunterlagen bis auf weiteres nur nach vorheriger telefonischer oder persönlicher Terminvereinbarung möglich. Bitte wenden Sie sich dazu vorab telefonisch oder persönlich während der Dienststunden an die auslegende Behörde. Die am Tage der Einsichtnahme geltenden Hygiene- und Schutzmaßnahmen sind entsprechend umzusetzen und zu beachten. Nähere Informationen zu den Hygiene- und Schutzmaßnahmen sind den Internet-Seiten des Landkreises Aurich (Bekanntmachungen > Naturschutz) sowie des Landkreises Leer zu entnehmen.
Für die Gemeinde Moormerland gilt des Weiteren:
Aus Gründen des Gesundheitsschutzes erfolgt die Auslegung im Bereich des Foyers im Erdgeschoss des Rathauses der Gemeinde Moormerland. Die Einsichtnahme in die Auslegungsunterlagen kann aus Gründen des Infektionsschutzes nur einzeln erfolgen. Es ist außerdem keine persönliche Terminvereinbarung möglich. Sie können alternativ einen Termin per E-Mail vereinbaren.
In der Auslegungszeit vom 30.11.2020 bis einschließlich 29.01.2021 kann jedermann bei den oben genannten Verwaltungen Bedenken oder Anregungen zur geplanten Naturschutzgebietsverordnung vorbringen. Da parallel zur Ausweisung des Naturschutzgebietes „Fehntjer Tief und Umgebung“ ebenfalls das Verfahren zum Erlass der Landschaftsschutzgebietsverordnung „Fehntjer Tief und Umgebung“ durchgeführt wird, bitten wir, sofern möglich, um folgende Kennzeichnung der Stellungnahme:
„Stellungnahme Naturschutzgebietsverordnung“
Verordnung über das Naturschutzgebiet "Fehntjer Tief und Umgebung" (PDF, 920 kB)
Begründung zur Verordnung über das Naturschutzgebiet "Fehntjer Tief und Umgebung" (PDF, 766 kB)
Kartenmaterial:
Übersichtskarte 1.1 (PDF, 745 kB)
Übersichtskarte 1.2 (PDF, 808 kB)
Detailkarte 2.1 (PDF, 5,8 MB)
Detailkarte 2.2 (PDF, 6,9 MB)
Detailkarte 2.3 (PDF, 5 MB)
Detailkarte 2.4 (PDF, 6,6 MB)
Detailkarte 2.5 (PDF, 4,9 MB)
Detailkarte 2.6 (PDF, 6,6 MB)
Der Landkreis Aurich und der Landkreis Leer planen, Teilbereiche des Fauna-Flora-Habitat-Gebietes 005 „Fehntjer Tief und Umgebung“ (FFH 005), Teilbereiche des Fauna-Flora-Habitat-Gebietes 183 „Teichfledermausgewässer im Raum Aurich“ (FFH 183) und Teilbereiche des Europäischen Vogelschutzgebietes V 07 „Fehntjer Tief“ als Landschaftsschutzgebiet „Fehntjer Tief und Umgebung“ auszuweisen. Betroffen hiervon sind die Gemeinden Großefehn und Ihlow auf dem Gebiet des Landkreises Aurich sowie die Gemeinde Moormerland und die Samtgemeinde Hesel auf dem Gebiet des Landkreises Leer. Das geplante Landschaftsschutzgebiet hat eine Größe von ca. 887 ha.
Derzeit wird das Verfahren zum Erlass einer entsprechenden Landschaftsschutzgebietsverordnung durchgeführt. Der Verordnungsentwurf sowie die Begründung liegen mit den dazugehörigen Karten gem. § 14 Abs. 1 und 2 in Verbindung mit § 19 des Niedersächsischen Ausführungsgesetzes zum Bundesnaturschutzgesetz (NAGBNatSchG) vom 19.02.2010 (Nds. GVBl. S. 104) vom
30.11.2020 bis einschließlich 29.01.2021
bei den folgenden Verwaltungen während der jeweiligen Dienststunden oder nach telefonischer Vereinbarung aus:
Aufgrund der derzeitigen Entwicklung um die Corona-Pandemie und dem damit eingeschränkten Zugang zu den Dienstsitzen der o.g. Behörden ist die Einsichtnahme in die Antragsunterlagen bis auf weiteres nur nach vorheriger telefonischer oder persönlicher Terminvereinbarung möglich. Bitte wenden Sie sich dazu vorab telefonisch oder persönlich während der Dienststunden an die auslegende Behörde. Die am Tage der Einsichtnahme geltenden Hygiene- und Schutzmaßnahmen sind entsprechend umzusetzen und zu beachten. Nähere Informationen zu den Hygiene- und Schutzmaßnahmen sind den Internet-Seiten des Landkreises Aurich (Bekanntmachungen > Naturschutz) sowie des Landkreises Leer zu entnehmen.
Für die Gemeinde Moormerland gilt des Weiteren:
Aus Gründen des Gesundheitsschutzes erfolgt die Auslegung im Bereich des Foyers im Erdgeschoss des Rathauses der Gemeinde Moormerland. Die Einsichtnahme in die Auslegungsunterlagen kann aus Gründen des Infektionsschutzes nur einzeln erfolgen. Es ist außerdem keine persönliche Terminvereinbarung möglich. Sie können alternativ einen Termin per E-Mail vereinbaren.
In der Auslegungszeit vom 30.11.2020 bis einschließlich 29.01.2021 kann jedermann bei den oben genannten Verwaltungen Bedenken oder Anregungen zur geplanten Landschaftsschutzgebietsverordnung vorbringen. Da parallel zur Ausweisung des Landschaftsschutzgebietes „Fehntjer Tief und Umgebung“ ebenfalls das Verfahren zum Erlass der Naturschutzgebietsverordnung „Fehntjer Tief und Umgebung“ durchgeführt wird, bitten wir, sofern möglich, um folgende Kennzeichnung der Stellungnahme:
„Stellungnahme Landschaftsschutzgebietsverordnung“.
Verordnung über das Landschaftsschutzgebiet "Fehntjer Tief und Umgebung" (PDF, 800 kB)
Begründung zur Verordnung L (PDF, 799 kB)
Kartenmaterial:
Übersichtskarte L 1.1 (PDF, 744 kB)
Übersichtskarte L 1.2 (PDF, 804 kB)
Übersichtskarte L 1.3 (PDF, 680 kB)
Detailkarte L 2.1 (PDF, 5,3 MB)
Detailkarte L 2.2 (PDF, 6,6 MB)
Detailkarte L 2.3 (PDF, 3,6 MB)