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Leben & Lernen
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Kinderbetreuung in Kindertagesstätten und in der Kindertagespflege

Tagesmutter liest Kindern Buch vor
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Kinder ab dem vollendeten ersten Lebensjahr bis zum vollendeten dritten Lebensjahr haben einen Rechtsanspruch auf eine bedarfsgerechte, frühkindliche Förderung in einer Kindertageseinrichtung oder in Kindertagespflege.

Für Kinder von drei Jahren bis zum Schuleintritt besteht ein Rechtsanspruch auf Betreuung in einer Kindertageseinrichtung beziehungsweise es steht ein bedarfsgerechtes Angebot an Ganztagsplätzen oder ergänzend Förderung in Kindertagespflege zur Verfügung.

Kontakt

Bergmannstraße 37
26789 Leer (Ostfriesland)
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Telefon: 0800 51-12345 (Die Zentrale Rufnummer ist von Mo - Fr: 08:30 - 12:30 Uhr und Mo - Do 14:00 - 15:30 Uhr zu erreichen)
Fax: 0491 926-1753