1993 trat das Niedersächsische Kindertagesstättengesetz in Kraft, in dem die gemeinsame Erziehung behinderter und nichtbehinderter Kinder zum allgemeinen Auftrag einer jeden Kindertagesstätte erklärt wurde.
Seither können Kinder mit unterschiedlichen Behinderungen gemeinsam mit Kindern ohne Behinderungen in Integrationsgruppen in ihrer Entwicklung pädagogisch begleitet, unterstützt und gefördert werden. Integrationsgruppen sind ein wohnortnahes Angebot für alle Kinder. Kinder mit und ohne Behinderungen haben hier die Möglichkeit, bereits im Vorschulalter Freundschaften in ihrem Wohnumfeld zu knüpfen.
Eine Integrationsgruppe besteht – abhängig von der Raumgröße – aus höchstens 18 Kindern, darunter mindestens zwei und höchstens vier Kinder mit Behinderungen. Das Fachpersonal einer Gruppe besteht aus drei Personen, einer heilpädagogischen Fachkraft und zwei pädagogischen Fachkräften. Die therapeutische Versorgung der Kinder mit Behinderungen (
z.B. Krankengymnastik, Logopädie, Ergotherapie, Motopädie) erfolgt auf ärztliche Verordnung und wird nach dem Bedarf des Kindes in den Kindertagesstätten zusätzlich angeboten. Damit ein behindertes oder von einer Behinderung bedrohtes Kind in einer Integrationsgruppe betreut werden kann, müssen die Eltern beim örtlichen Sozialamt einen Antrag auf Eingliederungshilfe stellen.