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Die sozialen Dienste des Jugendamtes bieten grundsätzlich familienbezogene Hilfen an, und zwar in ambulanter, teilstationärer und stationärer Form.
Die Hilfen sollen Notsituationen von Kindern, Jugendlichen, jungen Erwachsenen und deren Familien beseitigen beziehungsweise verhindern und wenn möglich, bereits vorbeugend eingesetzt werden.
Antragstellung und Kontaktaufnahme erfolgt bei den Sozialarbeitern, die für die verschiedenen Städte, Gemeinden und Samtgemeinden zuständig sind.
Die kreisangehörigen Kommunen sind in Bezirke aufgeteilt.
... Außerhalb der Familie