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Urlaub im Ausland?
Wer nach Niedersachsen reist und sich in den vergangenen zehn Tagen in einem Risikogebiet im Ausland aufgehalten hat, muss sich unverzüglich in eine zehntägige Quarantäne begeben.
Grundlage hierfür ist die Niedersächsische Quarantäne-Verordnung. Dies gilt für Personen, die auf dem Land-, See-, oder Luftweg aus dem Ausland nach Niedersachsen einreisen - auch, wenn die Einreise zunächst in ein anderes Bundesland erfolgt ist.