Auf dieser Seite hat der Landkreis Leer aktuelle Meldungen aus der Kreisverwaltung, Antworten auf häufig gestellte Fragen und Handlungsempfehlungen zum Coronavirus aufgeführt bzw. verlinkt.
Stand: 11.01.2021
Die wichtigsten vier Grundsätze der Corona-Verordnung befinden sich in § 1. Dort ist festgelegt, dass
Darüber hinaus ist
... ab dem 10. Januar sowohl im privatem als auch im öffentlichen Raum:
Das Grundprinzip der Kontaktreduzierung auf das absolut nötige Minimum bleibt oberstes Gebot. Insofern dürfen Sie sich in der Öffentlichkeit sowie in der eigenen Wohnung oder anderen eigenen geschlossen Räumlichkeiten nur allein oder mit Personen, die dem eigenen Hausstand angehören, und höchstens einer weiteren Person oder als Einzelperson mit mehreren Personen aus einem gemeinsamen Hausstand aufhalten. Begleitpersonen oder Betreuungskräfte, die erforderlich sind, um Menschen mit einer wesentlichen Behinderung oder Pflegebedürftigkeit eine Teilhabe am Leben in der Gesellschaft zu ermöglichen, werden nicht eingerechnet.
Neu seit 11.01.2021: Babys oder Kleinstkinder bis einschließlich drei Jahre zählen nicht mit bei der "Ein-Haushalt+eine-Person-Regel".
Diese Regelungen gilt bis zum 31. Januar 2021.
Weitere Informationen und Beispiele gibt es im Corona-FAQ des Landes Niedersachsen unter https://www.niedersachsen.de/Coronavirus/antworten-auf-haufig-gestellte-fragen-faq-185463.html
Der Landkreis Leer hat in seiner Allgemeinverfügung vom 30. November 2020 folgende Regelungen festgelegt, die ab dem 2. Dezember gelten:
In mehreren Straßen der Leeraner Innenstadt gilt wegen der Corona-Pandemie weiterhin eine Maskenpflicht – ab diesem Mittwoch aber unabhängig vom Inzidenzwert, also der Zahl der Corona-Neuinfektionen je 100 000 Einwohner binnen einer Woche.
Für folgende öffentliche Orte unter freiem Himmel in der Stadt Leer ist eine Mund-Nasen-Bedeckung vorgeschrieben:
Dort gilt die Maskenpflicht täglich von 7 bis 23 Uhr.
Eine detaillierte Darstellung der übermittelten COVID-19-Fälle im Kreisgebiet stellt das Dashboard bereit:
Urlaub im Ausland?
Wer nach Niedersachsen reist und sich in den vergangenen zehn Tagen in einem Risikogebiet im Ausland aufgehalten hat, muss sich unverzüglich in eine zehntägige Quarantäne begeben. Grundlage hierfür ist seit dem 9. November die Niedersächsische Quarantäne-Verordnung. Dies gilt für Personen, die auf dem Land-, See-, oder Luftweg aus dem Ausland nach Niedersachsen einreisen - auch, wenn die Einreise zunächst in ein anderes Bundesland erfolgt ist.
Jede Person hat Kontakte zu anderen Personen, die nicht dem eigenen Hausstand angehören, auf ein absolut nötiges Minimum zu reduzieren. Darüber hinaus ist soweit möglich Abstand zu jeder anderen Person einzuhalten. Wenn ein solcher Abstand nicht eingehalten werden kann, muss eine Mund-Nasen-Bedeckung getragen werden.
Auch der Landkreis Leer hat für seine Gebäude und Gelände eine Pflicht eingeführt.
Er weist darauf hin, dass für die Mund-Nase-Bedeckung keine professionelle Atemschutzmaske notwendig ist. Es reicht eine selbstgenähte Alltagsmaske bzw. ein Tuch oder Schal.
Weiterhin und trotz der Masken appelliert der Landkreis an die Menschen, die Abstandsregeln und Hygienevorschriften einzuhalten.
https://www.mk.niedersachsen.de/startseite/aktuelles/schule-neues-schuljahr-190409.html
Aktuelle Entwicklungen zum Thema "Betrieb an Kindertageseinrichtungen" hat das Land Niedersachsen zusammen gestellt:
Für aktuelle und zuverlässige Informationen und Hinweise zum Coronavirus gibt es weitere wichtige Anlaufstellen. Sie haben für die häufigen Fragen und Antworten (FAQ) Internetseiten geschaltet:
Land Niedersachsen:
www.niedersachsen.de/Coronavirus/antworten-auf-haufig-gestellte-fragen-faq-185463.html
Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung:
www.infektionsschutz.de/coronavirus/faqs-coronaviruscovid-19.html
Robert Koch-Institut:
www.rki.de/SharedDocs/FAQ/NCOV2019/FAQ_Liste.html
Alle Pressemitteilungen zum Coronavirus finden Bürger und Redakteure im Pressearchiv.
Stand der Seite: 13. Januar 2021, 16.30 Uhr
Der Landkreis Leer hat am 5. Januar 2021 mit dem Impfen gegen COVID-19 in Alten- und Pflegeheimen begonnen. Bereits Anfang Februar sollen die Impfungen in den Impfzentren für alle anderen Menschen beginnen, denen die Schutzimpfung mit höchster Priorität zusteht.
Das Land hat angekündigt, mit der Vergabe von Impfterminen am 28. Januar 2021 zu beginnen. Die Termine werden ausschließlich vom Land vergeben, nicht vom Landkreis und auch nicht vom Impfzentrum. Weitere Informationen dazu gibt es unter der Hotline des Landes:
0800 9988665
Für die Impfungen in den Impfzentren ist durch das Land Niedersachsen festgelegt worden, in welcher Reihenfolge die Menschen geimpft werden. Die erste Gruppe sind Menschen über 80 Jahre.
Weitere Details zur Corona-Schutzimpfung, zum Impfablauf und zum Anmeldeverfahren finden Sie unter:
Zur Bekämpfung der Corona-Pandemie hat auch der Landkreis Leer ein Impfzentrum eingerichtet. Die Kreisverwaltung baute dafür ein leerstehende frühere Förderschule um - die Wilhelm-Busch-Schule in Hesel.
Für die Impfzentren macht das Land Niedersachsen strenge Vorgaben. So muss die Liegenschaft über mehrere Monate als Impfzentrum zur Verfügung stehen. Das Impfzentrum muss zudem für die Anreise mit Auto, Taxi oder Bus geeignet sein. Diese Bedingungen sind in Hesel erfüllt; dort gibt es rund um das Impfzentrum auch Parkplätze.
Zu erreichen ist die Einrichtung über die Bundesstraßen 72 und 436.
Alle Anforderungen an ein Impfzentrum können in der "Konzeption der Impfzentren" des Landes Niedersachsen nachgelesen werden.
Adresse des Leeraner Impfzentrums:
Wilhelm-Busch-Förderschule
An der Schule 6
26835 Hesel
Der Landkreis Leer hat am 4. Dezember 2020 den "Einsatzauftrag" des Landes Niedersachsen zur Errichtung eines Impfzentrums am Standort der ehemaligen Wilhelm-Busch-Förderschule in Hesel erhalten. Nach 11 Tagen Vorbereitungs- und Aufbauzeit hat der Landkreis Leer sein Impfzentrum in Hesel fertiggestellt. In den Räumen der ehemaligen Wilhelm-Busch-Schule werden die Impfungen gegen das Coronavirus anlaufen, sobald das Land Niedersachsen den Betrieb der Impfzentren anweist.
Zuletzt fanden in den Räumen der Förderschule Umbaumaßnahmen statt. Trockenbauer, Elektriker und Maler richteten die Räumlichkeiten her. Des Weiteren wurden Rettungswege angelegt und das Thema Objektschutz konzeptioniert. Die Liegenschaft wurde mit Strom- und IT-Versorgung, Mobiliar sowie erforderlicher medizinischer Ausstattung versehen.
Was ist schon bekannt? Die Kreisverwaltung gibt einen ersten Überblick:
Landrat Matthias Groote wird in den Corona-Lageupdates regelmäßig über das Thema Impfzentrum im Landkreis Leer berichten.
Das aktuelle Videostatement ist vom 13. Januar 2020:
Bürgertelefon sowie Hilfen für die Wirtschaft und Koordinierung von freiwilligen Helfern:
Montag bis Freitag von 8 bis 19 Uhr sowie am Sonnabend und Sonntag von 10 bis 17 Uhr können Fragen an die Hotline der Niedersächsischen Landesregierung gerichtet werden:
Der Landkreis Leer bittet um Verständnis dafür, dass am Bürgertelefon keine individuelle medizinische Beratung zum Coronavirus stattfinden kann.
Die Stabsstelle Ehrenamt und Freiwilligenagentur des Landkreises Leer sammelt die Anliegen hilfebedürftiger Menschen und koordiniert die freiwilligen Helfer.
Hilfebedürftige Menschen können sich unter der 0491 926 4040 telefonisch oder per Mail unter ehrenamt@lkleer.de melden und ihren Hilfewunsch aufgeben.
Mit einer Übersicht über bundesweite Notrufnummern sowie Online-Beratungsangebote möchte der Deutsche Präventionstag einen schnellen und unkomplizierten Zugang zu Hilfsangeboten in Notfall- und Krisensituationen ermöglichen:
Der wöchentliche Einkauf von Lebensmitteln oder auch die Besorgung eines Medikaments in der Apotheke – Für alte und gesundheitlich vorbelastete Menschen stellen in der aktuellen Lage schon die nötigsten Handlungen eine hohe Ansteckungsgefahr dar.
Viele Menschen haben über die Sozialen Medien und über das Bürgertelefon der Kreisverwaltung ihre Hilfe angeboten. Landrat Matthias Groote ruft zur Solidarität auf: „Eine gute Nachbarschaft zeichnet sich durch ein friedliches Miteinander und starken Zusammenhalt aus.“
Die Stabsstelle Ehrenamt und Freiwilligenagentur des Landkreises Leer sammelt die Anliegen hilfebedürftiger Menschen und koordiniert die freiwilligen Helfer. „Ziel unser Stabsstelle ist es, freiwillige Helfer zu vermitteln, die in Zeiten der Corona-Ausnahmesituation andere Menschen unterstützen“, so Groote.
Unter www.wirpackenfreiwilligan.de hat die Stabsstelle ein Online-Formular zur Verfügung gestellt, wo Bürgerinnen und Bürger aus dem Landkreis Leer ihre Hilfe anbieten können.
Hilfebedürftige Menschen können sich unter der 0491 926 4040 telefonisch oder per Mail unter ehrenamt@lkleer.de melden.
Wichtig für alle Helfer: „Zum Datenschutz weisen wir vorsorglich grundsätzlich darauf hin, dass wir weder die Daten der Helfenden noch der hilfsbedürftigen Personen veröffentlichen“.
Ab sofort haben die Bürgerinnen und Bürger im Land Niedersachsen die Möglichkeit, ihre Fragen rund um die Covid-19-Impfung mit einem Anruf bei einer neu eingerichteten Hotline zu klären:
Die Hotline ist von montags bis samstags in der Zeit von 8 bis 20 Uhr erreichbar. Termine werden - sobald verfügbar - ausschließlich zentral vom Land Niedersachsen vergeben.
Um die Ausbreitung des Coronavirus einzudämmen, ist die Kreisverwaltung nur eingeschränkt zugänglich.
Für Ihre Anliegen sind alle Ämter der Kreisverwaltung Leer trotz Wegfall der Öffnungszeiten per Telefon oder E-Mail erreichbar. In begründeten Fällen sind auch persönliche Termine nach Anmeldung möglich.
Allgemeinverfügung vom 30. November 2020 (PDF, 406 kB)
Hier finden Sie Informationen in DGS und Leichter Sprache.
Weitere Informationen folgen in Kürze.