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Zum Jahreswechsel: Das Bauamt wird digital

Landkreis Leer stellt zum 1. Januar 2024 um / Anträge in Zukunft nur noch elektronisch

Eine wichtige Nachricht für alle, die bauen und planen: Die Bauämter in Niedersachsen werden digital. Die Umstellung ist gesetzlich vorgeschrieben und erfolgt zum Jahreswechsel. Auch das Bauamt des Landkreises Leer wird pünktlich zum 1. Januar 2024 umstellen. „Damit gehört die Bauakte aus Stapeln von Papier bald der Vergangenheit an“, sagt Landrat Matthias Groote.

Ob professionelle Entwurfsverfasser wie Architekten und Bauingenieure oder Privatleute - für alle gilt mit Beginn des neues Jahres: Anträge sind grundsätzlich digital einzureichen. Dies trifft nicht nur auf den klassischen Bauantrag zu, sondern ebenso auf andere Anträge nach der Niedersächsischen Bauordnung wie Bauvoranfragen, Abweichungen sowie Mitteilungen über genehmigungsfreie Baumaßnahmen. Ausnahmen von der elektronischen Form sind nur dann möglich, wenn dem Antragsteller das Einreichen auf digitalem Wege nicht zumutbar wäre.

Für das digitale Bauamt gibt es keinen Kaltstart. Zum einen laufen die Vorbereitungen für die Umstellung bereits seit zwei Jahren; daran waren zahlreiche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter aus verschiedenen Ämtern der Kreisverwaltung beteiligt. Zum anderen werden seit mehreren Monaten sowohl die Antragstellung als auch die weitere Bearbeitung mit ausgewählten Entwurfsverfassern getestet. Technische Schwierigkeiten, die in der Probephase auftraten, konnten behoben werden.

Das digitale Bauamt funktioniert im Zusammenspiel verschiedener Softwarelösungen, die über Schnittstellen miteinander verbunden sind. Es gibt dabei nicht die eine Lösung für alle Bauämter, sondern jede Bauaufsichtsbehörde war gefordert, unter Berücksichtigung der sich bereits im Einsatz befindlichen Komponenten die erforderlichen Bausteine zusammenzustellen.

Der Landkreis Leer geht davon aus, dass die Digitalisierung die Bauverfahren vereinfachen wird. „Das digitale Verfahren bietet den großen Vorteil, dass künftig beliebig viele Fachbehörden gleichzeitig den Antrag bearbeiten können“, erläutert Bauamtsleiterin Angela Büter. Alle Beteiligten - vom Bauherrn über den Entwurfsverfasser bis zu den Fachbehörden, die beteiligt werden müssen -  können Dokumente auf der digitalen Plattform ablegen, sich dort austauschen oder sich einfach über den Verfahrenstand informieren.

Zum digitalen Bauamt gelangt man über die Internetseite des Landkreises Leer unter www.landkreis-leer.de/bauen. Dort werden Antragsteller Schritt für Schritt geleitet. Die Funktion wird zum 1. Januar 2024 freigeschaltet.

Wer sich schon jetzt gerne einlesen möchte, findet viele nützliche Informationen im Internet unter folgenden Links: 

FAQ (Fragen und Antworten) zu ITeBAU (virtuelles Bauamt): www.itebau.de/faq

Handbuch für Entwurfsverfasser:
www.itebo.de/schulungen-support/download-center/downloads-buergermanagement/

Bauvorlagenverordnung:
https://voris.wolterskluwer-online.de/browse/document/4c55dded-26ec-3be4-a55c-9a6fb55fb01e

https://voris.wolterskluwer-online.de/browse/document/a951f2f2-bf41-3147-b722-dcebb86f9d3c

Bei Fragen helfen gerne auch die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Bauamtes weiter: telefonisch unter 0491 926-1264 oder 926-1248 sowie per E-Mail unter bauaufsicht@lkleer.de; www.landkreis-leer.de/bauen

 

 

 

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